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Schleswig-Holstein

Betriebsprüfung (Digital) - Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 15.02.2019

Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) fassen die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sollen bei Unternehmen für die notwendige Rechtsklarheit sorgen.

Diese in einem BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (BStBl I 2019, S. 1269), zuletzt geändert am 11. März 2024 (BStBl I 2024, S. 374) niedergelegten Grundsätze gelten für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. Es tritt an die Stelle der BMF-Schreiben vom 7. November 1995 (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme - GoBS) und vom 16. Juli 2001 (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen - GDPdU).

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