Hier gelangen Sie zum digitalen Antrag auf Förderung. Informationen zur digitalen Antragstellung erhalten Sie hier.
Was wird gefördert?
- die Umsetzung lokaler fischereilicher Entwicklungsstrategien in den Fischwirtschaftsgebieten Schleswig-Holsteins durch die Vorbereitung und Durchführung konkreter Vorhaben;
- die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung einer lokalen Entwicklungsstrategie sowie die Sensibilisierung der lokalen Bevölkerung („Managementkosten“).
Wer ist antragsberechtigt?
- lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAG);
- Kommunen, kommunale Verbände und Gesellschaften;
- Fischereigenossenschaften und anerkannte Erzeugerorganisationen;
- Unternehmen der Erwerbsfischerei und Aquakultur;
- Beschäftigte des Fischereisektors oder Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, die mit dem Fischereisektor zusammenhängt;
- Vereine, Verbände und weitere anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors;
- Träger von Einrichtungen zur Förderung des Erhalts des kulturellen Erbes;
- anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen;
- Umwelt- und Naturschutzverbände
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Zuständig für die Förderung ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Dezernat 30 - Fischereiförderung. Für Informationen zur Fördermaßnahme „Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete“ wenden Sie sich an:
Jan-Moritz Grohall
04347/704-316
Jan-Moritz.Grohall@llnl.landsh.de
Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung vor der Antragstellung mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres (digitalen) Antrages mit obigem Ansprechpartner des LLnL telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Als Fischwirtschaftsgebiete sind Regionen an der schleswig-holsteinischen Nord- und Ostseeküste ausgewiesen, die maßgeblich durch die Fischerei geprägt sind. Lokale Fischereiaktionsgruppen in mehreren AktivRegionen haben in einem gemeinsamen Prozess fischereiliche Entwicklungsstrategien erstellt, die im Laufe der Förderperiode umgesetzt werden.
Eine Antragstellung erfolgt über das Regionalmanagement des jeweiligen Fischwirtschaftsgebiets. Vor Antragstellung ist das Vorhaben von der lokalen Fischereiaktionsgruppe zu beschließen.
Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget?
Entsprechende Vorhaben leisten einen Beitrag zur Umsetzung des spezifischen Ziels 3.1 des EMFAF.
Insgesamt stehen aktuell Fördermittel aus dem EMFAF in Höhe von 2.263.640 Euro zur Verfügung.
Jede lokale Fischereiaktionsgruppe erhält in der Förderperiode ein Budget für Managementkosten von bis zu 35.000 €. Diese werden ergänzt um die nationale Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von bis zu 15.000 €.
Die übrigen Mittel stehen für konkrete Vorhaben zur Umsetzung der Entwicklungsstrategien zur Verfügung, teilweise in Form konkreter Projektbudgets für jede einzelne Aktionsgruppe, teilweise als Gemeinschaftsbudget, über dessen Verwendung Vertreter aller Aktionsgruppen gemeinsam befinden.
EMFAF-Mittel machen 70 % einer Förderung aus und sind mit nationalen Geldern zu ergänzen (= Kofinanzierung). Bei Vorhaben zur Umsetzung der Strategien werden zur Kofinanzierung grundsätzlich kommunale Mittel eingesetzt. Bei Vorhaben von besonderem landespolitischen Interesse stellt das Land auch eigene Mittel für die Kofinanzierung bereit.
Welche Förderrichtlinie ist zu beachten?
Richtlinie zur Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete in Schleswig-Holstein vom 25.01.2023 (
hier).
Darüber hinaus gelten die in der Entwicklungsstrategie des jeweiligen Fischwirtschaftsgebiets festgelegten Auswahlverfahren und -kriterien.
Kontaktdaten der Fischwirtschaftsgebiete
Fischwirtschaftsgebiete gibt es in den folgenden AktivRegionen in Schleswig-Holstein:
Steckbriefe zu allen Fischereiaktionsgruppen in Deutschland finden Sie auf dem gemeinsamen Fischereiportal des Bundes und der Länder: Fischereiportal des Bundes und der Länder
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