Ab sofort kann die Ausbildung zum Fischwirt – Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei – im Rahmen des Landesprogramms Fischerei und Aquakultur 2021-2027 mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und nationaler Kofinanzierung aus dem Landeshaushalt gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Berufsausbildung zur Fischwirtin bzw. zum Fischwirt, Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei, gemäß der Fischwirtausbildungsverordnung vom 26. Februar 2016. Betriebe der Binnenfischerei und Aquakultur können vor Beginn eines Ausbildungsverhältnisses einen Zuschuss von insgesamt 15.000 Euro für eine drei Jahre dauernde Ausbildung beantragen. Dabei beträgt der Zuschuss für jedes nachweislich abgeschlossene Ausbildungsjahr 5.000 Euro.
Bereits begonnene Ausbildungsverhältnisse können ebenfalls bezuschusst werden. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass ausschließlich noch nicht abgeschlossene Ausbildungsjahre finanziell unterstützt werden können. Auch hier beträgt der Zuschuss für jedes nachweislich abgeschlossene Ausbildungsjahr 5.000 Euro.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Erwerbsunternehmen der Binnenfischerei und der Aquakultur,
Welche Förderrichtlinie ist zu beachten?
Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei sowie der Ausbildung im Fischereisektor in Schleswig-Holstein vom 25. Januar 2023
Welche Antragsfristen sind zu beachten?
Anträge sind grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn eines neuen Ausbildungsjahres (1. August) zu stellen.
Informationen und Ansprechpersonen
Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und zum Verfahren erhalten Sie beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL, Dezernat 30, Fischereiförderung).
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Mirko Spiedt, Telefon: 04347 704 358mirko.spiedt2@llnl.landsh.deAlmuth Pommer, Telefon: 04347 704 318almuth.pommer@llnl.landsh.de
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