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Schleswig-Holstein

April 2017: Geflügel kann fast überall ins Freie

In weiten Teilen des Landes wird die Stallpflicht für Geflügel ab dem 1. Mai vollständig aufgehoben.

Letzte Aktualisierung: 28.04.2017

Mehrere Hühner stehen im Freien auf einem Hof.

In Schleswig-Holstein hat sich die Lage bei der Geflügelpest deutlich entspannt. Die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln habe im April erheblich nachgelassen und der Frühjahrsvogelzug sei weitgehend abgeschlossen, erklärte Landwirtschaftminister Robert Habeck in Kiel. Daher sei es nach erneuter Bewertung unter Einbeziehung der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) nun vertretbar, den nächsten Schritt zu gehen. "Die meisten Kreise können die Stallpflicht jetzt komplett aufheben. Damit kann ein großer Teil des Geflügels endlich wieder ins Freie", sagte Habeck.

Geflügelpest nimmt bundesweit ab

Die Stallpflicht werde nur noch auf Teile der Kreise Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein und Segeberg beschränkt. Das seien die Kreise, in denen es die letzten Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln gab.

In großen Teilen des Landes hat es seit mehr als dreißig Tagen keine Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr gegeben. Viele der Restriktionszonen sind deshalb bereits aufgehoben worden. Das FLI stuft das Risiko für fast alle Gebiete als nur noch gering ein. Auch bundesweit hat die Zahl der Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln im April stark abgenommen.

Prävention weiterhin geboten

Der aktuelle Erlass des Landwirtschaftsministeriums ist nun Grundlage für die Kreise, um ab dem 1. Mai die Aufstallungspflicht aufheben zu können. Der konkrete Zeitpunkt der Aufhebung hängt von den formalen Verwaltungsabläufen in den Kreisen ab.

Aus Vorsorgegründen gelten für die Geflügelhaltungen, die ihre Tiere nicht mehr aufstallen müssen, dennoch weiterhin strenge Biosicherheitsvorkehrungen:

  • Die Tiere dürfen ausschließlich im Stall oder unter einem Dach gefüttert werden, damit Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen haben.
  • Futterreste sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen.
  • Ein Tränken erfolgt ebenfalls geschützt vor Wildvögeln. Das Tränkwasser hat Trinkwasserqualität und wird entsprechend der Geflügelpest-Verordnung keinem natürlichen Oberflächenwasser entnommen.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, werden gemäß Geflügelpest-Verordnung für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt.

Zudem müssen Geflügelhalter dafür Sorge tragen, dass ihre Vögel keinen Zugang zu natürlichen oder künstlichen Wasserstellen haben, welche auch für Wildvögel zugänglich sind. Dies kann beispielsweise durch einfach aufzustellende Maschendrahtzäune um entsprechende Wasserstellen erfolgen.

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