Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Kitareform.
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Warum gibt es ein neues KiTa-Gesetz?
Am 20. November 2024 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das angepasste Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) beschlossen. Damit ist ein besonders intensiver Diskussions- und Erarbeitungsprozess abgeschlossen. Mit diesem Rahmen können die vielen Kinder vor Ort gut betreut werden und wichtige Bildung erfahren. Das neue KiTaG ist praxisnäher und soll noch besser als bisher die pädagogische Arbeit vor Ort unterstützen und erleichtern.
Das neue KiTaG tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Es wird darauf ankommen, dass die Landesregierung in gemeinsamer Verantwortung von Kommunen, Kita-Trägern und Land diesen gesetzlichen Rahmen mit Leben füllen und die damit verbundenen neuen Spielräume als große Chance nutzen.
Wenn Sie weitergehende fachliche Informationen wünschen, stehen hier verschiedene Info-Papiere zur Verfügung:
KiTaG 2025 – Verbesserungen für das Kita-System
Wie steht es um die Elternbeiträge?
Die Regelung zur Deckelung der Elternbeiträge hat Bestand. Die Elternbeiträge werden nicht erhöht. Sie betragen weiterhin maximal 232 Euro für eine 8-stündige Betreuung pro Tag im U3-Bereich und 226 Euro für eine 8-stündige Betreuung im Ü3-Bereich. Geringere Stundenanteile haben einen geringeren Elternbeitrag zur Folge. Eltern können unter einer bestimmten Einkommensgrenze von einer Sozialermäßigung profitieren.
Wie wird die Finanzierung der KiTas im Land gewährleistet?
Die Gesamtausgaben von Land, Kommunen und Eltern für die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein belaufen sich auf jährlich rund 1,8 Mrd. Euro. Das gesetzliche vorgeschriebene Evaluationsverfahren hat im Frühjahr dennoch eine Finanzierungslücke in Höhe von 110 Mio. Euro festgestellt. Diese Lücke wird geschlossen, indem das Land und die Kommunen jeweils zusätzlich 20 Mio. Euro in das System geben. Weitere 70 Mio. Euro werden über eine passgenauere Finanzierung der Personals in den Einrichtungen erbracht. Das Land beteiligt sich 2025 an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung mit der Rekordsumme von rund 758 Mio. Euro.
Wie wird die Kindertagesbetreuung verlässlicher?
Um den Kita-Betrieb insgesamt verlässlicher zu machen, Schließzeiten zu reduzieren und den Einrichtungen vor Ort die gewünschte Flexibilität für den Einsatz von Fachkräften zu ermöglichen, wird der bisherige starre Betreuungsschlüssel durch einen neuen flexiblen Anstellungsschlüssel ersetzt. Das angepasste KiTaG sieht dabei die gleiche Standardqualität wie bisher vor. Durch mehr Vertretungsstellen stehen sogar mehr Personalressourcen zur Verfügung als bisher.
Was besagt der Anstellungsschlüssel?
Mit dem Anstellungsschlüssel kann die KiTa selbst darüber entscheiden, wie sie die Fachkräfte in den Gruppen einsetzt und hat so die große Chance, es für die jeweilige Einrichtung passend zu machen. Dadurch soll es auch weniger Schließungen geben und somit eine zentrale Forderung der Eltern erfüllt werden.
Bislang schließen Kitas immer wieder kurzfristig einzelne Gruppen oder sogar die ganze Einrichtung, wenn sie den vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel von 2,0 Fachkräften pro Elementargruppe (Kinder über drei Jahren) nicht einhalten können. Auf der anderen Seite sind mitunter in Einrichtungen Fachkräfte auch dann vor Ort, wenn die meisten Kinder schon abgeholt sind.
Mit dem neuen Anstellungsschlüssel wird dieses starre System aufgelöst. Der Gruppenbezug der pädagogischen Fachkräfte entfällt. Kitas können ihr Personal künftig flexibler dann und dort einsetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird. Dabei wird das bisherige Qualitätsniveau von 2,0 als Standardqualität gehalten und entsprechend finanziert. Eine Mindestpersonalausstattung ist weiterhin vorgegeben und entspricht dem bisherigen Qualitätsniveau von 1,5.
Beispiel:
Wenn z.B. morgens oder nachmittags nicht so viele Kinder in den Gruppen betreut werden, kann hier weniger Personal zum Einsatz kommen und in den Hauptbetreuungszeiten entsprechend mehr. Die Kitas können mit ihrer pädagogischen Kompetenz entscheiden, wann welche Personen wie lange in den jeweiligen Gruppen anwesend sind. Das Land gibt diese Regelung nicht vor, sondern konzentriert sich auf einen gesetzlichen Rahmen. Die Verantwortung für den konkreten Personaleinsatz liegt bei der jeweiligen KiTa.
Wie wird die Qualität in Bildung und Betreuung gewährleistet?
Es gilt weiterhin eine Mindestanwesenheit von Betreuungskräften, die sogar verbessert wurde, sodass die Sicherheit der Kinder in der Betreuung wie bisher auch sichergestellt ist. Auch ist weiterhin klar geregelt, wie viele pädagogische Fachkräfte notwendig sind, damit die Fördervoraussetzungen des Gesetzes überhaupt erfüllt werden können. Und jede Kita, die trotz des Fachkräftemangels ausreichend Personal zur Verfügung hat, kann wie bisher auch mit voller Stärke ihre Kinder betreuen – dabei ist die Finanzierung selbstverständlich gesichert. Das sogenannte Personalbudget kann jede Kita also voll ausschöpfen, so dass der bisherige Standard in der Fachkraft-Kind-Relation erhalten bleibt.
Der Anstellungsschlüssel wird insgesamt unterstützen, dass Kitas nicht so anfällig sind für Betreuungsengpässe, da die Kitas deutlich flexibler als bisher ihr Personal passend einsetzen können. Mit einer hohen fachlichen Expertise und mit dem Ziel, gute pädagogische Arbeit zu leisten, werden die Kitas so besser als bisher die frühkindliche Bildung und Betreuung vor Ort umsetzen können.
Wird es mehr Personal geben?
Das Land finanziert nun künftig weitere Stellenanteile für Vertretungsstellen in allen Kitas und ebenso wird das Weihnachtsgeld in den Personalkosten des Finanzierungssystems vollständig eingerechnet.
Schleswig-Holstein verfügt über zahlreiche Kitas, die nur über eine Gruppe verfügen. Insbesondere diese Einrichtungen haben es besonders schwer im Alltag, mit personellen Engpässen zurecht zu kommen. Deshalb erhalten diese Kitas nun 0,2 Vollzeitäquivalente zusätzlich und werden damit stabilisiert.
Neu ist auch, dass nun alle Kitas – wenn sie es denn wünschen – helfende Hände, Schüler*innen im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) und auch Praktikant*innen über das normale Finanzierungssystem berücksichtigen können. Auch an dieser Stelle schafft das Land Möglichkeiten, die von den Kitas genutzt werden können und neue Handlungsspielräume bieten.
Diese Maßnahmen führen insgesamt dazu, dass die Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein in ihrer wertvollen Arbeit gestärkt werden.
Werden die Qualitätsstandards verbessert?
Es ist eine große Errungenschaft, dass das KiTaG Qualitätsstandards definiert und somit sicherstellt, dass die Kinder echte Bildung erfahren können. Trotz der angespannten Haushaltslage des Landes ist es gelungen, keine Abstriche zu machen, sondern die Qualitätsstandards zu halten. Hierzu zählen neben dem wichtigen Standard in der angemessenen Fachkraft-Kind-Relation die Leitungsfreistellungs- und Verfügungszeiten, das vorzuhaltende Qualitätsmanagementverfahren sowie die Anforderung für die KiTas, pädagogische Fachberatung regelmäßig in Anspruch zu nehmen.
Auch ist weiterhin klar definiert, welche Themenbereiche in der KiTa und ihrem pädagogischen Konzept berücksichtigt werden sollen. Hierzu zählen u.a. die Themen Inklusion, Sprachliche Bildung, Bewegung und Demokratie. Hinzugekommen sind darüber hinaus die wichtigen Themen Anti-Diskriminierung sowie der Kinderschutz.
Wie profitiert die Kindertagespflege vom neuen KiTaG?
Eine weitere Verbesserung des angepassten KiTaG ist die Stärkung der Kindertagespflege. So ist es gelungen, den Anerkennungsbetrag und die Sachkostenförderung für die Kindertagespflegepersonen anzuheben, einen Fortbildungsbonus vorzusehen und die Verfügungszeiten deutlich anzuheben. Dies sind Verbesserungen in der Qualität, die den betreuten Kindern und Eltern zugutekommen werden und insbesondere die Betreuung für die unter dreijährigen Kinder zu verbessern. Die Regelungen zu den Verpflegungskosten bleiben erhalten, so dass die Abrechnung auch zukünftig direkt zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson erfolgt.
Wird es Verbesserungen für die Kommunen geben?
Die Finanzierung ist auskömmlicher. 20 Mio. Euro gibt die Landesregierung jährlich zusätzlich in das System: Weihnachtsgeld, Stärkung von Kleinsteinrichtung und vollständige Berücksichtigung der Vertretungsstellen im Finanzierungssystem, insgesamt auskömmlichere Personal- und Sachkostenfinanzierung.
Für die Kommunen heißt das neue KiTaG außerdem weniger Bürokratie bei den Sachkosten: Es gibt mehr Mittel für die Sachkostenfinanzierung und eine neue Systematik in der Sachkostenberechnung, u.a. einen Neubauzuschlag.