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Schleswig-Holstein

2.9 Denkmalschutz

Letzte Aktualisierung: 25.03.2015

Das Landesamt für Denkmalpflege mit Sitz in Kiel prüft den besonderen Wert eines Kulturdenkmals und legt u.a. die Pflege und den Schutzumfang der Kulturdenkmale fest.

In einer laufend fortgeschriebenen Liste werden die Kulturdenkmale Schleswig-Holsteins nach Kreisen/ kreisfreien Städten sortiert gelistet und der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt.

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/Kulturdenkmale/kulturdenkmale_node.html

Zu den anerkannten Kulturdenkmalen auf den Halligen gehören Sachgesamtheiten wie die Hallig Süderoog oder die Kirchwarft auf Hooge, einzelne Bauliche Anlagen wie Kapitänswohnhäuser, uhtländlische Häuser, der Leuchtturm „Nordmarsch“, Fethinge oder Kirchen und auch Gründenkmale wie die Kirchhöfe auf Langeneß, Hooge, Oland und Gröde.


Weitere Informationen können sie beim Landesamt für Denkmalpflege erhalten

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/ld_node.html



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