Navigation und Service

Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit -
Antragsstellung

Wenn Sie ihren Alltag aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht länger selbstständig und ohne pflegerische Unterstützung bewältigen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.

Letzte Aktualisierung: 01.11.2024

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sein könnten, sollten Sie bei ihrer Kasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Das kann auch ein Angehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie tun, wenn Sie ihn bevollmächtigen. Die Pflegekasse erreichen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann formlos mit einem Schreiben gestellt werden, sogar ein Anruf genügt.

Die weiteren Schritte im Begutachtungsprozess, beispielsweise wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten können und wie die Begutachtung abläuft, können Sie auf der Seite des Medizinischen Dienstes nachlesen:

Medizinischer Dienst - Pflegebegutachtung

Antrag stellen

Widerspruch ist möglich

Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Sie haben für den Widerspruch einen Monat Zeit, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet. Ihr Widerspruch muss an Ihre Pflegekasse gerichtet und begründet werden. Dazu ist es sinnvoll, Ihre tatsächliche Pflegesituation mit der Sichtweise des Gutachters des MDK zu vergleichen. Dabei bietet ein Pflegetagebuch eine gute Grundlage.
Neben der Möglichkeit zum Widerspruch gibt es weitere Anlaufstellen, die rund um die Pflegebegutachtung unterstützen und beraten können, beispielsweise die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein. Auch die Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten kann in Belangen der Pflegeversicherung beraten. Bei Beschwerden über die Begutachtung und die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes kann die unabhängige Ombudsperson des Medizinischen Dienstes eingeschaltet werden.

Pflegetagebuch führen

Damit es für den MDK einfacher ist, den für Sie richtige Pflegegrad zu ermitteln, sollten Sie ein Pflegetagebuch führen. Darin halten Sie und die Person, die Sie pflegt, fest, für welche Bereiche, etwa Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung, Sie welche Hilfestellung und Unterstützung benötigen.

Informationen rund um das Pflegetagebuch sowie eine aktuelle Vorlage vom Sozialverband Deutschland finden Sie hier:

Sozialverband Deutschland

Viele Pflegekassen stellen Broschüren mit Vordrucken für ein Pflegetagebuch zur Verfügung. Fragen Sie Ihre Pflegekasse danach.

Wer Pflege benötigt, steht plötzlich vor einer Herausforderung:

Quelle: Sozialverband Deutschland

Das neue Pflegetagebuch - Selbsteinschätzung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen des Sozialverband Deutschland

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pflege A-Z