Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich für Haus- und Wildschweine infektiös ist. Eine Impfung ist bislang nicht möglich. Für andere Tiere und den Menschen ist das Virus ungefährlich. In den bislang von der Seuche betroffenen Regionen ist eine normale Schweinehaltung und Jagdausübung oft auf Jahre hin unmöglich. Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest kann nach einem Eintrag in eine Region nur in einem sehr frühen Stadium verhindert werden. Erkrankte Tiere aller Altersklassen sterben in der Regel binnen ca. einer Woche. Vermehrtes Auftreten von Fallwild ist daher ein erstes und wichtiges Indiz. Deswegen sind aktuell vor allem Früherkennungs- und allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen oberste Priorität einzuräumen.
Mögliche Anzeichen von ASP bei Schwarzwild
Erkrankte Tiere können folgende unspezifische Verhaltensänderungen zeigen:
Die ASP-Infektion führt zu erhöhter Blutungsneigung und kann daher auch blutige Durchfälle sowie Hautblutungen verursachen. Ein infiziertes Tier kann jedoch im Frühstadium der Erkrankung auch einen völlig ungestörten Eindruck machen.
An aufgebrochenen Stücken können ggf. folgende Veränderungen auftreten:
blutig verfärbte Lymphknoten
geschwollene Milz
flächige und/oder punktförmige Blutungen in den Organen und der Unterhaut
Die genannten Auffälligkeiten treten jedoch nicht immer auf, nur eine Laboruntersuchung auf ASP kann letztlich Sicherheit geben.
Jedes Stück Fallwild und Unfallwild sollte unter Beachtung unten stehender allgemeiner Biosicherheitsmaßnahmen beprobt, geborgen und mit Probenbegleitschein am örtlichen Sammelplatz für Kadaver und Aufbruch abgegeben werden. Für die Beprobung, Bergung und Abgabe von Fallwild und Unfallwild beim örtlichen Sammelplatz wird eine Aufwandsentschädigung von 50 € erstattet. Materialien für die sichere Bergung und Verpackung von Aufbruch und Fallwild erhalten Sie von Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Fundstelle markieren
Zusätzlich sollte die Fundstelle möglichst genau festgehalten und der Fund dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Hierzu kann die Fundstelle z.B. mit Flatterband markiert und der Tierkörper an der Fundstelle fotografiert werden. Zur Georeferenzierung der Fundstelle steht eine „Tierfund-Kataster App“ für Smartphones zur Verfügung, die kostenfrei erhältlich ist:
Jedes tot aufgefundene Stück Schwarzwild sollte möglichst zeitnah an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Das heißt in der Regel eine Meldung innerhalb eines Werktages. Besonders wichtig ist die zeitnahe Meldung, wenn keine Beprobung oder Bergung durch den Jäger ider die Jägerin selbst möglich ist. Werden mehrere tote Stücke Schwarzwild an einem Ort zugleich aufgefunden, muss die Meldung sofort - das heißt noch am selben Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen - gemacht werden.
Meldungen nimmt das zuständige Veterinäramt telefonisch entgegen. Außerhalb der Öffnungszeiten können auch die Rettungsleistellen oder im Ausnahmefall die Polizei die Meldung entgegen nehmen. Alle Ansprechpartner im Überblick finden Sie hier.
Erlegtes Schwarzwild
Alle krank erlegten Wildschweine mit ungeklärter Krankheitsursache sollen auf ASP beprobt werden, um eine Infektion mit dem Erreger auszuschließen, siehe hierzu auch: Mögliche Anzeichen von ASP bei Schwarzwild.
Auch von (gesund) erlegtem Schwarzwild sollen Proben von Stücken aus möglichst vielen Revieren insbesondere aus Revieren in wildschweindichten Regionen und aus Revieren in der Nähe von Autobahnen genommen werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der örtlichen Veterinärämter zu beachten, da es hier regional spezifische und ggf. weiterführende Vorschriften geben kann. Geeignete Probenröhrchen, Tupfer und Gefäße erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Allgemeine Maßnahmen zur Biosicherheit bei der Jagd sowie beim Umgang mit Fallwild und Unfallwild
Verwendung von Wildwannen und tropfsicheren Unterlagen beim Transport von Tierkörpern, Aufbruch nur in flüssigkeitsdichten, kippsicheren Behältnissen transportieren. Bei Verwendung von Säcken aus Maisstärke kann der Aufbruch mit Sack in den vorgesehenen Behältnissen am Sammelplatz entsorgt werden.
Aufbrechen von erlegtem Schwarzwild möglichst in einer Wildkammer oder in gleichwertig ausgestatteten Räumen. Beschränkung vom Aufbrechen im Revier auf das absolut notwendige Mindestmaß. Bei Gesellschaftsjagden sollen zentrale Aufbrechplätze eingerichtet werden, die nach Nutzung desinfiziert werden.
Abgabe von Aufbruch einzelner Tiere an örtlichen Sammelplätzen. Bei größeren Strecken (Gesellschaftsjagden) Entsorgung in hierfür bestellten Containern über die Tierkörperbeseitigung.
Schuhwechsel beim Betreten oder Verlassen des Reviers. Schuhwerk, das im Revier getragen wurde, muss so transportiert werden, dass eine Verunreinigung des zur Jagd verwendeten Fahrzeugs vermieden wird.
Tragen geeigneter Schutzkleidung (bei 60°C waschbar) beim Aufbrechen oder Zerwirken zur Vermeidung einer Kontamination der Kleidung. Beim Umgang mit Fallwild sowie der Probenahme sollten zusätzlich Einweghandschuhe getragen werden.
Sorgfältige Reinigung mit Seifenwasser und Desinfektion der zum Aufbrechen, Zerwirken oder beim Umgang mit Fallwild verwendete Gerätschaften, Wildwannen, Unterlagen sowie Stiefel und Schutzkleidung möglichst unverzüglich nach Gebrauch. Die Herstellerangaben zur Anwendung des Desinfektionsmittels sind zu beachten. Weitere Informationen zu geeigneten Desinfektionsmitteln finden Sie hier: Desinfektion in der Veterinärmedizin.
Reinigung der Hände bereits im Revier (z.B. mit feuchten Hygienetüchern) nach Kontakt zu toten Wildschweinen. Anschließend gründliche Reinigung und Desinfektion der Hände mit einem geeigneten Handdesinfektionsmittel.
Der unmittelbare Kontakt von Jagdhunden zu Fallwild sollte vermieden werden. Jagdhunde sollten nach direktem Kontakt mit Fallwild oder Schweiß erlegter Tiere gründlich mit Hundeshampoo gewaschen werden.
Kleidung, welche bei Kontakt mit Wildschweinen getragen wurde, sollte bei mindestens 40°C und möglichst 60°C mit Waschpulver gewaschen werden.
Besondere Maßnahmen zur Biosicherheit
Auf Jagdreisen in Gebiete, die bereits von ASP betroffen sind sollte verzichtet werden. Sollten sie dennoch unternommen werden oder liegt bspw. das eigene Revier außerhalb Schleswig-Holsteins in einer betroffenen Region, sind besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Die Vorgaben der zuständigen Behörden vor Ort sind dabei unbedingt einzuhalten. Da das Virus leicht über infizierte Trophäen, kontaminiertes Jagdzubehör, Autos, Kleidung oder auch Jagdhunde eingeschleppt werden kann, sind alle mitgeführten Gegenstände, PKW und Anhänger vor Rückkehr nach Schleswig-Holstein zu reinigen und zu desinfizieren. Für Kleidung und Handtücher ist das Waschen mit Waschmittel bei 60°C in der Maschine ausreichend. Mitgeführte Jagdhunde sind zu shampoonieren.
Jägerinnen und Jäger selbst sollten nach der Jagd eine Reinigung und Desinfektion ihrer Hände durchführen, vor dem Verlassen betroffener Gebiete duschen und für mindestens 48 Stunden keine Schweine haltenden Betriebe oder anderen Jagdreviere aufsuchen.
Wildbret, Fleischerzeugnisse sowie Trophäen aus den betroffenen Regionen anderer Länder nach Deutschland einzuführen, ist verboten.
Dies gilt grundsätzlich auch für das Verbringen dieser Erzeugnisse aus den aktuell betroffenen Regionen in Deutschland nach Schleswig-Holstein. Ausnahmen sind hier zur Vermeidung einer Verschleppung der Seuche Ausnahmen nur in einem rechtlich sehr eng gesteckten Rahmen in bestimmten Fällen sowie mit Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes möglich. So muss der zuständigen Behörde vor der Verbringung beispielsweise ein negatives Untersuchungsergebnis auf das ASP-Virus für das betreffende Stück Schwarzwild vorliegen. Keinesfalls dürfen eventuell mitgebrachte Trophäen, Wildbret, Aufbruch oder Decken erlegter Tiere ins Revier oder Schweine haltende Betriebe gelangen.
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