Gemäß § 83 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat die zuständige Behörde "Zeitplan und Arbeitsprogramm", die "Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung" und die "Entwürfe der Bewirtschaftungspläne" zu veröffentlichen.
Jeder Bürger erhält die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Über die Veröffentlichung und die Anhörung der Öffentlichkeit werden Sie hier informiert.
Dieses Jahr werden "Zeitplan und Arbeitsprogramm" für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne für den 4. Bewirtschaftungszeitraum und die "Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung" zeitgleich veröffentlicht und angehört.
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