Nach WRRL können unter bestimmten Bedingungen Oberflächengewässer als erheblich verändert und künstlich ausgewiesen werden, wenn die erforderlichen Veränderungen zum Erreichen des guten Zustands signifikant negative Auswirkungen auf bestehende wichtige Nutzungen hätten. In erheblich veränderten und künstlichen Gewässern muss lediglich das gute ökologische Potenzial erreicht werden, das sich an den durchführbaren, die Nutzungen nicht signifikant einschränkenden Maßnahmen orientiert. Die Einstufung wurde nach den Vorgaben der EU-Kommission von den Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebiete im Konsens vorgenommen. In Schleswig-Holstein fallen die meisten Wasserkörper unter diese Kategorie.
Zur Unterstützung der Einstufungsarbeit haben Vertreter aus dem Bereich der Wasser- und Bodenverbände, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Hinweise zu
- Einstufung von erheblich veränderten Gewässern
- Regeneration von Fließgewässern
- Regeneration von Seen
- Umgang mit Flächen an den Binnengewässern
erarbeitet.
Sie dienten den Mitgliedern der Bearbeitungsgebiets-Arbeitsgruppen als Arbeits- und Entscheidungshilfe und stellten eine gleichartige Bearbeitung im Land sicher.
Weitere Hinweise wurden zur "Ermittlung von Vorranggewässern" und zur "Reduzierung von Nährstoffeinträgen ins Grundwasser" erarbeitet.