Jedes Jahr kommen Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Schleswig-Holstein. Doch nicht alle können bleiben. Wenn am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens eine Ausreise entschieden wurde, begleitet das Land die Menschen bei ihrer Rückkehr in die Heimat bestmöglich.
Menschen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, können eine ganze Reihe von Angeboten wahrnehmen. Die Rückkehrberatung der Diakonie hilft dabei, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich, kostenfrei und ohne Bindung an zeitliche Vorgaben.
Diese Programme fördert das Land Schleswig-Holstein
Die Landesregierung unterstützt die Zuwanderungsbehörden mit folgenden Programmen:
Reisebeihilfe
Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr (Reisebeihilfe) ist für die Fälle vorgesehen, in denen freiwillig Ausreisende nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich auf dem Weg bis zum Zielort in der Heimat im notwendigen Umfang zu verpflegen. Förderfähig sind:
Ausgaben der Verpflegung, der medizinischen Versorgung und der Beförderung der Ausreisenden mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, um an den Zielort im Heimatland weiterreisen zu können.
Ausgaben der Beschaffung des für die Ausreise notwendigen Passersatzes, soweit die Beschaffung nicht ohnehin durch die zuständige Ausländerbehörde erfolgt oder durch die zuständige Leistungsbehörde erstattet wird.
Förderrichtlinie Rückkehrberatung und Reintegration
Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der landesweiten Vernetzung der Rückkehrberatung und der Reintegration (Förderrichtlinie Rückkehrberatung und Reintegration) soll dagegen strukturelle Verbesserungen erreichen. Durch die Richtlinie sollen der flächendeckende Zugang zu unabhängigen Rückkehrberatungsstellen und die nachhaltige Reintegration im Heimatland ermöglicht werden.
Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge.
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