Das Amt für Informationstechnik (AIT) als zugeordnetes Amt des Finanzministeriums Schleswig-Holstein nimmt neben den Aufgaben der Automation und der Informationstechnik für die Steuerverwaltung auch die Aufgaben der Fachlichen Leitstelle für die IT-Fachverfahren Versorgung, Besoldung, Entgelt und Beihilfe für die Bediensteten und Pensionärinnen und Pensionäre des Landes wahr.
Bei uns kannst Du eine innovative und moderne Steuerverwaltung mitgestalten und zur Sicherung staatlicher Aufgaben beitragen, indem Du eine klassische Verwaltungsausbildung mit digitalen Technologien und Arbeitsfeldern der Zukunft im Rahmen eines Dualen Studiums zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt verknüpfst.
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Du hast Freude am Umgang mit Menschen und arbeitest gern in einem Team? Du interessierst dich für wirtschaftliche Zusammenhänge, technische Umsetzungen und suchst einen verantwortungsvollen, zukunftsorientierten Arbeitsplatz?
Dann bist Du bei uns richtig!
Welche Voraussetzungen sollte ich erfüllen?
Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates sind Einstellungsvoraussetzung.
Wie ist das duale Studium aufgebaut?
Studienbeginn:
Ausbildungsbeginn ist der 1. September eines jeden Jahres.
Studiendauer:
Das duale Studium zur Steuerbeamtin / zum Steuerbeamten dauert 3 Jahre.
Ausbildungsaufbau:
Das duale Studium dauert 36 Monate und führt Dich in einem Wechsel von Theorie und Praxis in das Steuerrecht und andere Wissensgebiete ein. Sie richtet sich nach dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO). Von den 36 Monaten entfallen 21 Monate auf Fachstudien und 15 Monate auf berufspraktische Studienzeiten. Nähere Informationen zur Dauer der einzelnen Ausbildungsstationen findest Du in unserer Broschüre.
Die fachtheoretischen Studienabschnitte werden in der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz bei Kiel absolviert.
Sie gliedern sich in das Grundstudium I,II und III sowie das Hauptstudium I und
das Hauptstudium II.
Zum Ende des Grundstudiums I ist eine Zwischenprüfung zu bestehen. Das Bestehen ist Voraussetzung, um am weiteren Studium teilnehmen zu können. Sie kann einmal wiederholt werden.
Am Ende des Hauptstudiums steht die schriftliche Laufbahnprüfung. Es werden Klausuren aus den Gebieten Abgabenrecht, Steuern vom Einkommen und Ertrag, Umsatzsteuer, Bilanzsteuerrecht und Besteuerung der Gesellschaften geschrieben. Auch hier gilt, wer die Laufbahnprüfung nicht besteht, kann sie einmal wiederholen.
Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter erfüllen hoheitliche Aufgaben und werden im Beamtenverhältnis auf Widerruf ausgebildet.
Welche Inhalte hat das duale Studium?
Theorie:
Neben umfassenden Kenntnissen im Steuerrecht vermittelt das Studium im Fachbereich Steuerwesen der FHVD auch die Grundzüge des allgemeinen öffentlichen Rechtes sowie die Grundlagen des Zivil- und Handelsrechtes. Lehrgänge zur EDV werden durchgehend angeboten.
Das Studium soll die Absolventinnen und Absolventen darüber hinaus befähigen, sich in neue Arbeitsgebiete und in veränderte Arbeitsabläufe kurzfristig einzuarbeiten und diese mitzugestalten. Die Studierenden müssen sich daher Themengebiete auch eigenständig erarbeiten und ihr Wissen erweitern.
Damit die Studierenden den sozialen und persönlichen Anforderungen des Berufslebens in der Finanzverwaltung gewachsen sind, sind Kommunikations- und Teamfähigkeit ebenso Studieninhalte wie Konfliktmanagement und Bürgerorientierung.
Berufspraxis:
Während der berufspraktischen Zeit erhältst Du einen Einblick in alle Stellen des Ausbildungsfinanzamtes, die später für die Arbeit im Finanzamt in Frage kommen.
Bevor eine Ausbildungsstation beginnt, nimmst Du an einer einwöchigen Ausbildungsarbeitsgemeinschaft teil, die Dich auf die folgende praktische Tätigkeit im Finanzamt vorbereitet.
Insgesamt absolvierst Du vier dieser Ausbildungsarbeitsgemeinschaften im Bildungszentrum der Steuerverwaltung in Malente-Krummsee.
Die überwiegende Zeit verbringen die Anwärterinnen und Anwärter im Ausbildungsbezirk, einer Veranlagungsdienststelle. Hier werden Steuererklärungen angenommen, geprüft sowie rechtlich gewürdigt und anschließend die zu zahlende oder die zu erstattende Steuer festgesetzt.
Weitere Ausbildungsstationen sind:
Die Bewertungsstelle: Grundstücke und Gebäude werden durch die Bewertungsstelle erfasst und für steuerliche Zwecke nach besonderen Kriterien bewertet.
Die Erhebungsstelle: Hier werden die Eingänge der zu zahlenden Steuern und sonstigen Abgaben kontrolliert und gebucht. Zuviel gezahlte Steuern werden erstattet.
Werden Steuerschulden auch nach Mahnung nicht innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt, wird die Erhebungsstelle tätig und versucht, die rückständigen Steuern beizutreiben.
Die Betriebsprüfungsstelle: Die Betriebsprüferin bzw. der Betriebsprüfer nimmt vor Ort Einsicht in die Aufzeichnungen und Belege. Auf diese Weise lassen sich vor allem komplizierte Sachverhalte besser klären. Es wird geprüft, ob die Buchführung mit den Angaben in der Steuererklärung übereinstimmt. Im Rahmen der Prüfung wird auch ermittelt, ob – z.B. wegen einer Verkennung der Rechtslage – gegebenenfalls zu viel Steuern gezahlt wurden, die dann erstattet werden.
Außerdem erhältst Du Einblicke in die Aufgaben der Steuerfahndungsstelle, der Bußgeld- und Strafsachenstelle und natürlich der Einsatzfelder im Amt für Informationstechnik.
Was bieten wir Dir?
Während des dualen Studiums:
Aktuelle Ausbildungsvergütung i.H.v. 1.544,56 Euro brutto (Familienzuschlag, wenn verheiratet i.H.v. 164,21 Euro)
Keine Studiengebühren
Verbeamtung bereits ab Studienbeginn
Bezuschusstes Jobticket für Fahrten im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr
30 Tage Urlaub im Jahr und zwei freie Tage zusätzlich
Nach bestandener Prüfung:
Sehr gute Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis im Amt für Informationstechnik oder auf Wunsch in einem Finanzamt
Aktuelles Grundgehalt in Höhe von 3.335,77 Euro brutto (Besoldung A 9) zzgl.
Stellenzulage und ggf. Familienzuschlag
Fahrrad-Leasing und Firmenfitness (eGym-Wellpass)
Kollegiales Arbeitsklima
Interessante und anspruchsvolle Arbeitsbereiche
Vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
Sehr gute Work-Life-Balance durch Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung, flexible Arbeitszeiten sowie Wohnraumarbeit
Entwicklungs- und Aufstiegschancen durch unterschiedliche Einsatz- und Wechselmöglichkeiten im Amt und der Landesverwaltung
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. In diesem Fall richte Deine Bewerbung bitte unter Angabe einer E-Mail-Adresse an folgenden Empfänger:
Amt für Informationstechnik
z.Hd. Michael Chew
Feldstraße 25
24105 Kiel
Notwendige Unterlagen
aussagekräftiges Anschreiben,
Lebenslauf (Bitte verzichten Sie auf die Übersendung von Lichtbildern),
Telefonnummer und eine aktuelle E-Mail-Adresse,
Kopien der letzten 3 Schulabschlusszeugnisse und
ggf. Nachweise über eine Tätigkeit oder Berufsausbildung nach der Schulentlassung.
Welche Perspektiven hast Du?
Das Amt für Informationstechnik erbringt umfassende IT-Dienstleistungen für die gesamte Steuerverwaltung. Das Studium bereitet Dich auf unterschiedlichste Aufgabenfelder vor. Anwendungsentwicklung/-betreuung, Support von in der Steuerverwaltung eingesetzten Programmen oder Projekttätigkeiten in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, im Amt für Informationstechnik warten nach der Ausbildung viele interessante Arbeitsbereiche auf dich.
Aber auch ein Einsatz in einem der 17 Finanzämter der Landesverwaltung Schleswig-Holstein mit den vielfältigen Aufgabenfeldern sind nach dem Studium möglich.
Anzahl der Studienplätze und Übernahmemöglichkeiten nach dem Studium:
Aktuell werden in Schleswig-Holstein insgesamt 120 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter eingestellt. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung kann eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht garantiert werden. In den letzten Jahren sind jedoch alle Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter übernommen worden.
Verdienstmöglichkeiten:
Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung beträgt das Grundgehalt nach der Besoldungsordnung A 9 brutto 3.335,77 Euro (ab 01.11.2024).
Hast Du noch Fragen?
Bei Fragen zu den Stellenausschreibungen oder sonstigen Anliegen wende Dich bitte an:
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