Selbstbehalte
Die Selbstbehalte werden rückwirkend ab 01.01.2025 wie folgt erhöht:
Stufe | Besoldungsgruppen | Bisheriger Selbstbehalt | Erhöhung | Selbstbehalt neu |
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1 | A 10 bis A 11 | 140,00 Euro | 20,00 Euro | 160,00 Euro |
2 | A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, W 1, W2, R 1 | 200,00 Euro | 50,00 Euro | 250,00 Euro |
3 | A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2, R 3 | 320,00 Euro | 80,00 Euro | 400,00 Euro |
4 | B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7 | 440,00 Euro | 110,00 Euro | 550,00 Euro |
5 | Höhere Besoldungsgruppen | 560,00 Euro | 150,00 Euro | 710,00 Euro |
Sofern Ihnen bereits ein Selbstbehalt für 2025 abgezogen wurde, berücksichtigt das DLZP die Differenz zum neuen Selbstbehalt bei den nächsten Abrechnungen.
Heilpraktikerleistungen
Ab 08.02.2025 sind alle Heilpraktikerleistungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Dies schließt auch die Beihilfefähigkeit von Medikamenten ein, die durch eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker verordnet wurden. Entscheidend ist, ob das Behandlungs- bzw. das Kaufdatum vor oder ab dem 08.02.2025 liegt.
Brillengestelle für Erwachsene
Ab 08.02.2025 werden keine Brillengestelle mehr für Erwachsene übernommen. Maßgeblich ist hier das Datum der Aushändigung der Brille. Brillengläser sind weiterhin beihilfefähig. Aufwendungen für Brillengestelle für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleiben bis zur Höhe von 60 € beihilfefähig.