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Schleswig-Holstein

Die Beihilfeverordnung (BhVO) wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz 2025 geändert.

Die Änderungen betreffen den Selbstbehalt, Heilpraktikerleistungen sowie Brillengestelle für Erwachsene.

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025

Selbstbehalte

Die Selbstbehalte werden rückwirkend ab 01.01.2025 wie folgt erhöht:

StufeBesoldungsgruppenBisheriger SelbstbehaltErhöhungSelbstbehalt neu
1A 10 bis A 11140,00 Euro20,00 Euro160,00 Euro
2A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, W 1, W2, R 1200,00 Euro50,00 Euro250,00 Euro
3A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2, R 3320,00 Euro80,00 Euro400,00 Euro
4B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7440,00 Euro110,00 Euro550,00 Euro
5Höhere Besoldungsgruppen560,00 Euro150,00 Euro710,00 Euro

Sofern Ihnen bereits ein Selbstbehalt für 2025 abgezogen wurde, berücksichtigt das DLZP die Differenz zum neuen Selbstbehalt bei den nächsten Abrechnungen.

Heilpraktikerleistungen

Ab 08.02.2025 sind alle Heilpraktikerleistungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Dies schließt auch die Beihilfefähigkeit von Medikamenten ein, die durch eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker verordnet wurden. Entscheidend ist, ob das Behandlungs- bzw. das Kaufdatum vor oder ab dem 08.02.2025 liegt.

Brillengestelle für Erwachsene

Ab 08.02.2025 werden keine Brillengestelle mehr für Erwachsene übernommen. Maßgeblich ist hier das Datum der Aushändigung der Brille. Brillengläser sind weiterhin beihilfefähig. Aufwendungen für Brillengestelle für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleiben bis zur Höhe von 60 beihilfefähig.

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Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein (DLZP)