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Schleswig-Holstein

Elektronische Patientenakte (ePA)

Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die ePA ab 2025 für alle Mitglieder gesetzlichen Krankenversicherung bereitgestellt.

Letzte Aktualisierung: 17.01.2025

Sofern Sie als Ergänzung zu Ihrem Beihilfeanspruch in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sind Sie davon nicht betroffen.

Eine Patientenakte im Sinne des § 341 Sozialgesetzbuches V wird im Fachbereich Beihilfe nicht geführt.

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