Das Finanzamt Pinneberg ist zuständig für folgende Städte und Gemeinden des Kreises Pinneberg:
Städte:
Pinneberg
Schenefeld
Wedel
Ämter und Gemeinden:
Amt Pinnau
Appen
Bönningstedt
Halstenbek
Hasloh
Helgoland
Rellingen
Weitere Aufgaben
Grunderwerbsteuer
Das Finanzamt Pinneberg bearbeitet Angelegenheiten der Grunderwerbsteuer für folgende Bezirke:
alle oben genannten Bezirke
Finanzamtsbezirk Bad Segeberg
Finanzamtsbezirk Elmshorn
Finanzamtsbezirk Lübeck
Finanzamtsbezirk Ostholstein
Finanzamtsbezirk Plön
Finanzamtsbezirk Ratzeburg
Finanzamtsbezirk Stormarn
Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Beim Finanzamt Pinneberg liegt die Zuständigkeit für die Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für folgende Bezirke:
Finanzamtsbezirk Bad Segeberg
Finanzamtsbezirk Elmshorn
Abgegebene Aufgaben an andere Finanzämter
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Finanzamt Kiel ist landesweit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.
Körperschaftsteuer
Die Zuständigkeiten für die Körperschaftsteuer liegt beim Finanzamt Itzehoe.
Bearbeitung von Haftungs-, Anfechtungs- und Arrestfällen
Alle Aufgaben in diesem Zusammenhang werden für den Bezirk Pinneberg beim Finanzamt Itzehoe bearbeitet.
Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle und Lohnsteueraußenprüfung
Die zentrale Zuständigkeit für diesen Bereich liegt beim Finanzamt Itzehoe.
In Schleswig-Holstein gibt es 17 Finanzämter. Die örtlichen Grenzen der Finanzämter sind historisch gewachsen. Ihre räumlichen Zuständigkeiten entsprechen nicht den Kreisgrenzen.
Spezielle Steuerarten sind auf wenige Finanzämter in Schleswig-Holstein konzentriert. Hier finden Sie die Übersicht, welche Steuerart in welchem Finanzamt bearbeitet wird.
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