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Schleswig-Holstein

Corona-Bekämpfungsverordnung: Bestehende Regelungen werden verlängert

Letzte Aktualisierung: 13.09.2022

KIEL. Die Landesregierung hat heute (13. September) die Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst bis zum 23. September verlängert. Hintergrund für diesen Zeitraum ist, dass das aktuelle Infektionsschutzgesetz, das der Corona-Bekämpfungsverordnung als Ermächtigungsgrundlage dient, zunächst bis zum 23. September gilt. Die Verordnung tritt zum 15. September in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 23. September außer Kraft.

Der Verordnungstext im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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