KIEL. Die Landesregierung hat heute (13. September) die Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst bis zum 23. September verlängert. Hintergrund für diesen Zeitraum ist, dass das aktuelle Infektionsschutzgesetz, das der Corona-Bekämpfungsverordnung als Ermächtigungsgrundlage dient, zunächst bis zum 23. September gilt. Die Verordnung tritt zum 15. September in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 23. September außer Kraft.
Der Verordnungstext im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
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