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Schleswig-Holstein

Anwärtersonderzuschlag im Justizvollzug wird auf 70 Prozent erhöht

Letzte Aktualisierung: 09.04.2020

KIEL. Der Sonderzuschlag für neu eingestellte Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Justizvollzugsdienst in Schleswig-Holstein wird zum 1. Januar 2021 von 50 auf 70 Prozent erhöht. Hintergrund sind der steigende Ausbildungsbedarf und ein zunehmender Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern für diese Ausbildung. „Wir wollen den Allgemeinen Justizvollzugsdienstes finanziell attraktiver machen, um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben und gleichzeitig mehr potenzielle Bewerberinnen und Bewerber als bisher für eine Tätigkeit im Justizvollzug zu begeistern“, erklärte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack. Aktuell beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.254,60 € und der Anwärtersonderzuschlag (50%) 627,30 €. Eine Erhöhung des Anwärtersonderzuschlages auf 70% (878,22 €) bedeutet brutto 250,92 € pro Monat mehr für jede Anwärterin oder jeden Anwärter.

Im Hinblick auf den gestiegenen Ausbildungsbedarf wurde bereits in 2019 mit der Verlagerung der Justizvollzugsschule nach Boostedt die Ausbildungskapazitäten verdoppelt. Während bis 2018 jährlich ein Ausbildungslehrgang mit bis zu 25 Anwärterinnen und Anwärtern startete, werden seit 2019 in zwei Lehrgängen 50 Personen ausgebildet. Es werden vermehrt Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer fachlicher Qualifikation beispielsweise für den medizinischen Dienst, die Küche und die Arbeitsbetriebe gesucht. „Die Bediensteten im Justizvollzug leisten – nicht nur in Zeiten von Corona – einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Hierfür verdienen sie bereits während der Ausbildung eine gute Bezahlung. Der Beruf bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Wir suchen starke Persönlichkeiten mit unterschiedlichen Vorausbildungen.

Gesucht werden u.a. Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer fachlicher Qualifikation, zum Beispiel für den medizinischen Dienst, die Küche und die Arbeitsbetriebe“, betonte Sütterlin-Waack.

Hintergrund

Für den Justizvollzug müssen wegen der besonderen Anforderungen Personen eingestellt werden, die in der Regel älter als 25 Jahre sind und über eine ausreichende Lebenserfahrung verfügen. In der Regel geben die Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnzweige des Allgemeinen Vollzugsdienstes den bisherigen Beruf auf, haben aber häufig bereits eine Familie gegründet und einen Lebensstandard erreicht, der weit über dem einer oder eines 18jährigen Schulabsolventen liegt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter

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