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Schleswig-Holstein

Erste Teile des Amtsgericht Pinneberg in Übergangsgebäude umgezogen - Justizminister Claussen: „Ganz starke organisatorische Kraftanstrengung“

Letzte Aktualisierung: 21.10.2021

PINNEBERG. Das Amtsgerichts Pinneberg hat mit wesentlichen Teilen seine neue Außenstelle in Quickborn bezogen. „Der schnelle Umzug ist eine starke organisatorische Leistung und Kraftanstrengung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie zusammen haben mit dem Umzug in kürzester Zeit, sozusagen aus dem laufendem Betrieb heraus Großartiges geleistet.“ Dies unterstricht Justizminister Claus Christian Claussen heute (21.10.) bei seinem Besuch am letzten Umzugstag am neuen Übergangsstandort, Pascalkehre 1, in 25451 Quickborn.

Die Funktionsfähigkeit Justiz ist dank des enormen persönlichen Einsatzes aller Beschäftigten vor Ort sichergestellt. Doch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Pinneberg standen und stehen in den kommenden Jahren des Überganges weiterhin vor einer riesengroßen Herausforderung. Dafür brauchen und erhalten sie weiterhin unsere bestmögliche Unterstützung,“ versicherte Claussen.

Auf rund 1800 Quadratmetern in Quickborn nehmen 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Register, Grundbuch, Nachlass und Insolvenz ihre Aufgaben wahr. Allein die schon aus Pinneberger Amtsgerichtsgebäude bereits zuvor ausgelagerte Insolvenzabteilung mit zehn Mitarbeitern wird aus ihrem ersten provisorischen Sitz in der Prisdorfer Straße 96 in Pinneberg nächste Woche nach Quickborn wechseln. Durch die parallel verlaufende Verlagerung der Akten aus den vom Umzug betroffenen Abteilungen kann es vorübergehend noch zu leichten Einschränkungen im Arbeitsablauf kommen.

Das Gericht ist weiterhin unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.

Der Umzug war erforderlich geworden, weil der Westflügel des Amtsgerichtsgebäudes in Pinneberg aus statischen Gründen gesperrt worden ist. Diesem ersten Wechsel in einen Interimsstandort wird demnächst ein zweiter Umzug folgen. Denn das Amtsgericht Pinneberg als Ganzes muss sein Gerichtsgebäude für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren räumen und dafür in zwei andere Standorte umziehen. Nachdem schon Ende Mai d. J. der besagte Westflügel des Gebäudes geräumt wurde, weil die Tragfähigkeit der Fundamente aufgrund von Alkali-Kieselsäure-Reaktionen (Betonkrebs) in Frage gestellt wurde, haben Untersuchungen der für die Gebäudesicherheit zuständigen Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) im August ergeben, dass auch die Statik im baulich davon getrennten Ostflügel von Betonkrebs betroffen ist. Ein Leerzug auch des Ostflügels ist daher innerhalb der nächsten Monate ebenfalls erforderlich geworden. Für den nicht in Quickborn untergebrachten Teil der Beschäftigten laufen daher mit Hochdruck die Planungen des Amtsgerichts für den zweiten Übergangsstandort in Wedel.

Mit der Entscheidung für die Interimsunterbringung in Quickborn und Wedel wird der Gerichtsstandort Pinneberg nicht in Frage gestellt. Das Ziel bleibt die bauliche Wiederherstellung des Gerichts am Standort Pinneberg.

Im Amtsgericht Pinneberg sind 126 Personen beschäftigt, einschließlich des sich in Ausbildung befindlichen Personals. Die bereits am AG Pinneberg in Ausbildung befindlichen Ausbildungsjahrgänge 2020 (4 Personen) und 2021 (3 Personen) können weiterhin am Amtsgericht betreut werden.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Wolf Gehrmann | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3705 | Telefax 0431 988-3805 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjev

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