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Schleswig-Holstein

Ministerin Kerstin von der Decken im Bundesrat: „Gesundheitsdaten im Sinne der Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland nutzbar machen - datenschutzrechtlichen Belange müssen mit Innovationen der medizinischen Versorgung Schritt halten.“



Letzte Aktualisierung: 20.10.2023

BERLIN. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat heute (20.10.) in einer Rede im Bundesrat zu geplanten Gesetzesvorhaben des Bundes über die Nutzung von Gesundheitsdaten gesprochen. Schleswig-Holstein begrüßt den Gesetzentwurf des Bundes als ersten Schritt in die richtige Richtung, mahnt aber weitere Schritte an. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Nutzung von Gesundheitsdaten kann und muss datenschutzkonform und rechtssicher erfolgen, mit technologischen Entwicklungen Schritt halten und Innovation zulassen. Daraus abgeleitete Erkenntnisse müssen in der Anwendung für Ärztinnen und Ärzte praktisch und einfach handhabbar sein und für Patientinnen und Patienten bessere individuelle Versorgung zur Folge haben. Das Gesetzesvorhaben des Bundes ist hierzu ein guter erster Schritt, aber noch nicht der große Wurf“ fasst die Ministerin zusammen. 

Die wichtigsten Punkte hierzu konkret, die das Land Schleswig-Holstein im Bundesrat unterstützt: 

  • Das Ziel, dass Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden sollen. Der Gesetzentwurf soll Digitalisierung in der Medizin voranbringen und damit einen Beitrag für zukunftsfeste Forschung und Versorgung leisten. Viele Versorgungs- und Forschungsfragen lassen sich erst durch das Zusammenführen von Daten aus unterschiedlichen Quellen beantworten.
  • Der geplante Ausbau einer dezentralen Gesundheitsdateninfrastruktur, womit die Anschlussfähigkeit an die künftige Gesundheitsdateninfrastruktur im geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum geschaffen werden soll.
  • Der Gesetzentwurf ist ein guter und wichtiger Anfang mit einem zunächst engen Anwendungsbereich. Der Bund muss dafür sorgen, dass bei der Datennutzungsfrage kontinuierlich Anpassungen an Innovationen und technologische Entwicklungen ermöglicht werden. Denn datenschutzrechtliche Belange müssen mit dem Fortschritt medizinischer Versorgung Schritt halten. Nur durch ihre stetige Anpassung, beispielsweise im Hinblick auf KI, internationale Forschungskooperationen oder Vernetzung von Forschung und Wirtschaft, begünstigen sie einen gemeinwohlorientierten medizinischen Fortschritt. Es muss daher Daueraufgabe des Bundes sein, hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem das Potential der Gesundheitsdatennutzung gehoben und gefördert werden kann.

Die Rede in Gänze (es gilt das gesprochene Wort):

 „In kaum einem anderen Bereich berühren die Interessen an der Datennutzung einerseits und am Datenschutz andererseits so sehr den privat-persönlichen Bereich eines jeden Menschen wie im Gesundheitswesen. In kaum einem anderen Bereich haben gesetzliche Rahmenbedingungen so unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und den Schutz hochsensibler Informationen der gesamten Bevölkerung. Daher war es unumgänglich, dass sich der Bund seiner dringlichen Aufgabe stellt, insbesondere diesen Bereich durch ein sinnvolles Regelwerk zu schützen und zu fördern. 

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist ein erster Schritt getan. Damit soll dem Patienteninteresse an einer hochentwickelten Gesundheitsversorgung Rechnung getragen werden. Das ist ein wichtiges Signal. 

Forschenden soll es ermöglicht werden, die Vogelperspektive einzunehmen und Daten aus dem Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit und aus den Krebsregistern der Länder zu verknüpfen. Der daraus resultierende Erkenntnisgewinn kann die Beantwortung der Forschungsfragen entscheidend vorantreiben. So könnten das Potential der Digitalisierung und der Datennutzung erstmalig sinnvoll ausgeschöpft und die zukünftige Versorgung maßgeblich verbessert werden. 

Gleichzeitig begünstigt die dezentrale Speicherung der Daten in sinnvollem Maße den Datenschutz. Der Patientensicherheit wird so beiderseitig Rechnung getragen. Begrüßenswert ist auch, dass die umfangreichen Daten der Kranken- und Pflegekassen zur Erkennung individueller Gesundheitsrisiken genutzt werden sollen. 

Mit Blick auf diese guten, ersten Ansätze möchte ich jedoch an den Bund appellieren, den eingeschlagenen Weg auch zügig weiterzugehen. Auf Landesebene versuchen wir bereits beharrlich, die Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung praktisch nutzbar zu machen. So wollen wir in Schleswig-Holstein mit einer Novellierung des Landesrechts datenschutzrechtliche Hemmnisse reduzieren und damit Innovationen im Gesundheitswesen fördern. 

Auch ist uns die länderübergreifende Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ein großes Anliegen. Gemeinsam mit Hamburg fördert Schleswig-Holstein das regionale Branchennetzwerk Life Science Nord, in dem über 500 Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu den Themen Medizintechnik, Biotechnologie und Pharmazie im Austausch stehen. Die Förderung fußt auf der festen Überzeugung, dass medizinscher Fortschritt nur dann langfristig gelingen kann, wenn alle Akteure den Innovationsprozess aktiv mitgestalten. Die Plattform ist inzwischen national und international eine feste Größe und steht beispielhaft für eine hochinnovative Branche, die die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig positiv beeinflusst. 

Damit der Datenschutz in der medizinischen Weiterentwicklung der Hauptfokus bleibt, wird auf Bundesebene ein einheitliches, rechtliches Fundament gebraucht. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein Anfang. Denn die datenschutzrechtlichen Belange müssen mit den Innovationen in der medizinischen Versorgung Schritt halten. Nur durch ihre stetige Anpassung, beispielsweise im Hinblick auf KI, internationale Forschungskooperationen oder Vernetzung von Forschung und Wirtschaft, begünstigen sie einen gemeinwohlorientierten medizinischen Fortschritt. 

Aus den Gesundheitsdaten ergibt sich ein hohes Entwicklungspotential für das gesamte Gesundheitswesen. Mit Blick auf künftige Herausforderungen stimmt dies zuversichtlich. Es muss daher Daueraufgabe des Bundes sein, hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem dieses Potential gehoben und gefördert werden kann.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 

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