KIEL. Bildungsministerin Karin Prien bedankte sich bei den Kommunalen Landesverbänden (KLV) für die gute Zusammenarbeit bei zentralen Schulbauprojekten. Das sei gerade in Zeiten enger finanzieller Spielräume von großer Bedeutung. „Diese Zusammenarbeit erfordert, dass jeder Partner seine Verantwortung trägt. Grundsätzlich ist die Planung und Bereitstellung von Schulgebäuden und -anlagen Aufgabe der Schulträger. Das Land kann im Rahmen von Schulbauförderprogrammen unterstützend tätig werden, zum Teil gemeinsam mit dem Bund. Und das tun wir auch in erheblichem Umfang“,
sagte sie heute (14. Dezember) in der Sitzung des schleswig-holsteinischen Landtages in Kiel. Seit 2017 habe die Landesregierung im großen Stil begonnen, den Schulbau mit zielgerichteten, landeseigenen Programmen und mehr Personal auszustatten. So könnten die Schulträger „bestmöglich unterstützt“ werden, ergänzte Ministerin Prien.
Sie nannte den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter und die Umstellung von G8 auf G9 als Kraftanstrengung für das Land, die Kommunen als Schulträger und für die Schulen.
- Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sollen für den Schulbau insgesamt 196 Millionen Euro von Bund und Land an die öffentlichen und freien Träger von Grundschulen und Förderzentren fließen. Das Bildungsministerium hat dazu eine Förderrichtlinie entworfen, die Stellungnahmen dazu werden derzeit ausgewertet. Dieses Programm zielt einzig und allein darauf ab, einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sicherzustellen. Um die Fördermittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen, müssen auch vorhandene Schulräum im Rahmen einer Doppelnutzung in die Planungen einbezogen werden.
- Der finanzielle Mehrbedarf, der durch die Umstellung von G8 zu G9 entsteht, soll kompensiert werden. Darauf haben sich die Landesregierung und die KLV 2018 vereinbart. Das gilt, soweit dieser Mehrbedarf nachgewiesen, notwendig, unabwendbar und unmittelbar durch das Gesetz verursacht worden ist. Gemeinsam haben sich beide Partner auf ein Verfahren verständigt. Das Antragsverfahren beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Träger haben also mehr als zwei Jahre Zeit, Anträge beim Bildungsministerium einzureichen.
Bildungsministerin Prien: „Ich bin zuversichtlich, dass uns gemeinsam mit den KLV eine gute Lösung gelingen wird. Denn auch bei allen anderen Programmen haben wir stets auf Augenhöhe mit dem Kommunen verhandelt – dazu gehört unter anderem das Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030 I und II sowie die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II. Gemeinsam gestalten wir Schulen zu einem guten Lern- und Lebensort für unsere Kinder. Dafür bin ich sehr dankbar."
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