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Schleswig-Holstein

Wissenschaftsministerin Karin Prien zum Energiegeld für Studierende:


Antragstellungen und Auszahlungen können bundesweit ab dem 15. März starten

Letzte Aktualisierung: 14.02.2023

KIEL. Schleswig-Holsteins Bildungs- und Wissenschaftsministerin Karin Prien sagte heute (14. Februar) zur Energiepauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und –fachschüler: „Das Kabinett hat heute die notwendige Rechtsordnung beschlossen und Zustimmung zur Bund-Länder-Vereinbarung gegeben. Damit sind die notwendigen rechtlichen und finanziellen Regelungen getroffen worden und die antragsberechtigten Personen können nun unterstützt werden. Es wird Zeit, dass die Einmalzahlung für die Studierenden nun endlich auf den Weg gebracht wird und zwar gleichzeitig in allen Bundesländern. Die im Auftrag des Bundes entwickelte Datenbank geht jetzt in die Pilotphase. Danach können Antragstellungen und Auszahlungen bundesweit starten und dafür haben wir gemeinsam den 15. März vorgesehen.“

Prien kritisierte erneut die Bundesregierung. Das Problem sei nicht der Föderalismus, „sondern das planlose Versprechen des Bundes im September 2022 ohne Konzept und Absprachen und dann ein spätes, inkonsequentes, und mit den Ländern nicht abgestimmtes Bundesgesetz, wodurch 16 Einzelregelungen in den Bundesländern notwendig wurden." Abgesehen davon sei die Mittelbereitstellung durch den Bund ohnehin erst für 2023 vorgesehen gewesen. 

Details zur Antragsstellung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-2369 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de

 

 

 

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