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Schleswig-Holstein

Fördermittel für Transformation in der Kulturszene

Bis 31. März beantragen - bevorzugt berücksichtigt werden Projekte, die die Kultur in ländlichen Räumen strukturell stärken.

Letzte Aktualisierung: 20.02.2025

KIEL. Viele Kultureinrichtungen in Schleswig-Holstein sind im Umbruch: Sie erproben beispielsweise neue Ansätze, um die kulturelle Teilhabe zu verbessern, oder müssen einen Generationswechsel beim Ehrenamt managen. Auch die geplante Umsetzung von Strategien für mehr Nachhaltigkeit in der Kultur ist eine Herausforderung. Deshalb unterstützt das Kulturministerium mit Fördermitteln bei dieser Transformation. Akteure der Kultureinrichtungen können bis 31. März ihre Projekte einreichen, diese sollten im laufenden Jahr 2025 noch umgesetzt werden. In begründeten Fällen sind auch mehrjährige Projekte und Konzeptionsphasen förderfähig. Das teilte das Kulturministerium heute (20. Februar) mit. 

Bevorzugt berücksichtigt werden Projekte, die der strukturellen Stärkung von Kultur in ländlichen Räumen dienen, etwa durch eine Vernetzung von Kulturakteuren untereinander sowie mit dem Kulturpublikum. Sie sollten sich an den Handlungsfeldern der kulturpolitischen Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein orientieren und die dort formulierten Ziele erfüllen (sieheKulturpolitische Leitlinien)

Das Antragsformular bitte mit Nennung von „Transformation in der Kultur“ als Sparte nutzen. Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen:kulturfoerderung@bimi.landsh.de

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de

 

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