KIEL/REGENSBURG. Die Ressortchefinnen und -chefs der Länder haben heute (14. Juni) bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Regensburg (Bayern) auf Initiative von Schleswig-Holstein eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Versicherungsschutzes vor Naturgefahren gefordert. „Jede Bürgerin und jeder Bürger kann von Naturgefahren betroffen sein – wie das Ostseesturmhochwasser im Herbst 2023 in Schleswig-Holstein und die jüngsten Unwetterkatastrophen in Süddeutschland zeigen. Vielen ist allerdings nicht bewusst, dass Schäden durch diese Naturgewalten nur dann versichert sind, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen worden ist. Fehlvorstellungen zum eigenen Versicherungsschutz aber auch Lücken wegen nicht versicherbarer Risiken gefährden Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb haben wir den Bund aufgefordert, auf die Schaffung von Regelungen auf Basis des gesellschaftlichen Solidaritätsprinzips mit einer gestaffelten und bezahlbaren Allgefahrendeckung hinzuwirken
“, sagte Verbraucherschutzminister Werner Schwarz. Das Vorsitzland Bayern wird diesen Beschluss nun der Ministerpräsidentenkonferenz zuleiten.
Schwarz hat sich zudem dafür stark gemacht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft besser vor ungewollten Verträgen geschützt werden. „Im Versicherungswesen und im Telekommunikationsbereich ist es bereits Pflicht, dass Anbietende Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsschluss kostenlos eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung in Textform zur Verfügung gestellt bekommen. Dies hat sich bewährt und bereits zu einem höheren Verbraucherschutzstandard geführt. Mir ist es daher wichtig, dass dieses Vorgehen auf sämtliche Dauerschuldverhältnisse wie beispielsweise Zeitschriftenabonnements verpflichtend ausgeweitet wird
“, so der Minister.
Außerdem hat sich die VSMK auf Vorschlag von Schleswig-Holstein für eine Erhöhung der Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr durch die Schaffung möglichst fälschungssicherer, digitaler Zahlungsinstrumente ausgesprochen. „Es zeigt sich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Zahlungsverkehr regelmäßig Opfer von Betrügerinnen oder Betrügern werden, die entweder das Vertrauen erschleichen oder die Überforderung im Umgang mit modernen Zahlungsauthentifizierungsinstrumenten ausnutzen. Die Taten erfolgen dabei in der Regel zweistufig. Sie werden erst durch einen Phishing-Angriff vorbereitet und dann mittels Techniken des Social Engineering vollendet. Ich halte es daher für dringend erforderlich, dass die Anwendung des Online- oder Mobile Bankings so ausgestaltet wird, dass ungewöhnliche Abweichungen leichter erkannt werde
n“, so Schwarz.
Einigkeit herrschte auch darüber, den Verbraucherschutz beim Kauf von Veranstaltungstickets erhöhen, Verbraucherinnen und Verbraucher noch effektiver vor irreführender Werbung mit Preissenkungen sowie verdeckten Preiserhöhungen zu schützen und eine allgemeine Bestätigungslösung für am Telefon angebahnte Verbraucherverträge einzuführen.
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