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Schleswig-Holstein

Landesweite Biotopkartierung wird fortgesetzt mit Schwerpunkt Grünland

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025

Blick auf eine Grünland-Fläche mit blühenden Nelken
Artenreiche Feuchtgrünländer, hier mit Blühaspekt der Kuckucks-Lichtnelke, sind in Schleswig-Holstein nur noch selten zu finden.

FLINTBEK. Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt ab Juni 2025 die weitere Fortsetzung der landesweiten Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. Während es in den Jahren 2014 bis 2020 vorwiegend um eine landesweite Grundlagenerfassung ging, liegt der Fokus seit dem Jahr 2022 auf einer sukzessiven Überprüfung und Aktualisierung der erhobenen Daten. Für 2025 wurde die Kartierung von Flächen in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Kiel ausgeschrieben.

Die Biotopkartierung im Jahr 2025 beinhaltet schwerpunktmäßig die Erfassung von Grünländern.

Das LfU ist als Obere Naturschutzbehörde unter anderem für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen zuständig, deren Notwendigkeit zur Durchführung auf im Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz festgelegten Vorgaben beruht. Darüber hinaus verpflichtet die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, regelmäßig über deren Umsetzung sowie über die Situation der betroffenen Lebensraumtypen zu berichten.

Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Kartierungen im Gelände werden vorwiegend von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beauftragter Planungs- beziehungsweise Kartierbüros durchgeführt. Als Beauftragte des LfU sind die kartierenden Personen berechtigt, Grundstücke zu betreten und dort die für die Biotopkartierung erforderlichen Bestandserhebungen durchzuführen. Das LfU bittet um Verständnis dafür, dass in aller Regel erst vor Ort kurzfristig zu entscheiden ist, ob eine Fläche für eine detaillierte Datenerhebung betreten werden muss. Deshalb und wegen des großen Gesamtflächenumfangs ist es leider nicht möglich, die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise Pächterinnen und Pächter im Vorwege individuell zu informieren.

Das LfU bittet die Anliegenden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Pächterinnen und Pächter zu kartierender Flächen daher, die kartierenden Personen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen.

Die im Rahmen der Biotopkartierung erhobenen Daten können im Biotopportal des Landes Schleswig-Holstein unter www.schleswig-holstein.de/biotope öffentlich eingesehen werden. Weitere Informationen rund um das Thema landesweite Biotopkartierung finden Sie unter folgendem Link:

www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/biotope/biotopkartierung.html

Bei Rückfragen zur landesweiten Biotopkartierung wenden Sie sich bitte an:

Hannes Hollenbach
Landesamt für Umwelt. Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek
Telefon: 04347 / 704 - 169, Fax: 04347 / 704 - 302
E-Mail:

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Martin Schmidt und Janine Wergin, Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704-243 und -198 | Telefax: 04347 704-702 | E-Mail: und I www.schleswig-holstein.de/lfu

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