Führungskräftequalifizierung und Personalentwicklung im Landesseminar Berufliche Bildung
Das Arbeitsfeld gestaltet und organisiert Maßnahmen aus den Bereichen Führungskräftequalifizierung und Personalentwicklung und koordiniert in diesem Zusammenhang auch Unterrichtsgenehmigungen nach § 30 (2) LehrBG für RBZ und BBS sowie Qualifizierungen für Lehrkräfte an Ersatzschulen in privater Trägerschaft. Ergänzt wird der Aufgabenbereich des Arbeitsfeldes durch die Planung von Fortbildungen im Bereich „Training für weibliche Führungskräfte in der Beruflichen Bildung“.
Leiter Führungskräftequalifizierung und Personalentwicklung im LSBB /Dezernat
Führungskräftequalifizierung und Personalentwicklung im LSBB
Führungskräftequalifizierung und Personalentwicklung
Die Verantwortungsbereiche der Führungskräfte in der Beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein sind vielfältig und nehmen in einer dynamischen Umwelt weiter an Bedeutung zu. Mithin steigt auch der Stellenwert der Führungskräftequalifizierung mit dem Ziel der Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Aufgaben.
Vor diesem Hintergrund ist die Kernaufgabe des Arbeitsfeldes, den (zukünftigen) Führungskräften ein Unterstützungsangebot bezüglich einer praxisnahen Professionalisierung zu machen. In diesem Zusammenhang soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Qualifizierungen ein Überblick über die zentralen Arbeitsfelder schulischen Führungshandelns vermittelt werden, sodass ihnen der Einstieg in eine neue Funktion oder die Bewältigung einer neuen Aufgabe erleichtert wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertiefen dabei ihre Kenntnisse anhand beispielhafter Fälle und reflektieren deren Übertragung auf schulisches Führungshandeln. Zudem reflektieren sie grundlegende schulische Führungskompetenzen und erweitern ihre Kenntnisse zu den Grundlagen aus den einzelnen Theorie- und Praxisbausteinen der Qualifizierungen.
Aus Sicht der (zukünftigen) Führungskräfte ergeben sich somit vielfältige Vorteile:
die Aktivierung des Qualifikationspotentials,
die Verbesserung der Laufbahn- und Karrierevoraussetzungen,
die Erhöhung der Flexibilität hinsichtlich der Übernahme neuer Funktionen und Aufgaben
gute Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung und insbesondere
die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit.
Die Führungskräftequalifizierung und Personalentwicklung am Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung wird konkret von vier Qualifizierungssäulen getragen
Die Inhalte werden dabei von ausgewählten Expertinnen und Experten aus schulischer Forschung und Praxis im Rahmen von Online- und Präsenzveranstaltungen vermittelt. Informationen über den Beginn einer Qualifizierung werden auf dem Dienstweg weitergegeben.
Neben diesen vier Säulen umfasst das Aufgabengebiet des Arbeitsfeldes:
Training für weibliche Führungskräfte in der Beruflichen Bildung
Unterrichtsgenehmigungen nach § 30 (2) LehrBG für BBS/RBZ sowie Qualifizierungen für Lehrkräfte an Ersatzschulen in privater Trägerschaft
Training für weibliche Führungskräfte in der Beruflichen Bildung
Die Bausteine dieser Qualifizierungsreihe sind ein wichtiger Bereich des Arbeitsfeldes vor dem Hintergrund einer gleichberechtigten Teilhabe an Verantwortung in der Beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein. Die einzelnen Bausteine sollen den Teilnehmerinnen Sicherheit in ihrer Führungsrolle geben bzw. sie auf zukünftige Führungspositionen vorbereiten. Dabei stehen die persönliche Standortbestimmung sowie die Stärkung der eigenen Führungspersönlichkeit im Fokus der Bausteine. Überdies bietet die Qualifizierungsreihe vielfältige Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung.
In der Regel wird ein Baustein pro Schulhalbjahr angeboten. Die Inhalte werden dabei von ausgewählten Expertinnen aus schulischer Forschung und Praxis im Rahmen von Präsenzveranstaltungen vermittelt. Informationen über die Durchführung eines Bausteins werden über den Dienstweg weitergegeben.
Die Bausteine können einzeln über Formix gebucht werden.
Unterrichtsgenehmigungen nach § 30 (2) LehrBG für RBZ und BBS sowie Qualifizierungen für Lehrkräfte an Ersatzschulen in privater Trägerschaft
In Abstimmung mit anderen Dezernaten und Sachgebieten im SHIBB sowie den BBS/RBZ und den privaten Ersatzschulen werden zusätzliche Unterrichtsgenehmigungen nach § 30 (2) LehrBG und Qualifizierungen in den Fächern und Fachrichtungen organisiert sowie die Abschlussmaßnahmen koordiniert.
Über die Rahmenbedingungen und das jeweilige Antragsverfahren informiert die Schulleitung vor Ort oder das Sachgebiet 10 im SHIBB.
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