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Schleswig-Holstein

Residenter Wolf im Sachsenwald

Umweltministerium meldet Fall im Kreis Herzogtum Lauenburg

Letzte Aktualisierung: 11.08.2022

RATZEBURG/KIEL. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Klimaschutz, Energiewende, Umwelt und Natur (MEKUN) meldet das Vorkommen eines sogenannten residenten Wolfes im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Wölfin mit der Kennnummer GW2093f wurde zwischen dem 23. April 2021 und dem 8. Juni 2022 insgesamt vier Mal im Bereich des Sachsenwaldes genetisch nachgewiesen. Laut bundesweit einheitlichen Kriterien des Bundesamts für Naturschutz wird ein Wolf dann als resident eingestuft, wenn er für mindestens sechs Monate im selben Gebiet lebt.

Bislang lassen sich die seit 2007 in Schleswig-Holstein festgestellten Wölfe im Regelfall nicht im Land nieder. Stattdessen setzen sie ihre Wanderungen auf der Suche nach geeigneten Territorien und Partnern nach einem gewissen Zeitraum fort. Während einige Tiere in Richtung Dänemark weiterziehen, verlassen andere das Bundesland nach Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Im Fall der nachgewiesenen Wölfin im Sachsenwald tauchten die Genspuren einmal an einem Rehriss und dreimal an aufgefundenem Kot auf. Anders als bei vielen sonstigen Nachweisen in Schleswig-Holstein, wurde trotz der bereits längeren Aufenthaltsdauer der Wölfin in Schleswig-Holstein kein einziger Fall bekannt, in dem das Tier auf kleine Nutztiere zurückgegriffen hat. Ein wesentlicher Grund ist, dass der Kreis Herzogtum Lauenburg bereits seit 2015 als Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen ist und ein großer Anteil der dort gehaltenen rund 3.200 Mutterschafe durch wolfsabweisende Zäune geschützt wird.

"Die Strategie des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums, möglichst viele gefährdete Nutztiere mit wolfsabweisenden Zäunen zu schützen, hat Erfolg“, teilte Naturschutzstaatssekretärin Katja Günther mit. Das Vorkommen der Einzelwölfin würde durch das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement intensiv beobachtet.

Die Herkunft der Wölfin GW2093f ist bislang ungeklärt. Genetische Untersuchungen haben aber gezeigt, dass sie dem Haplotyp HW02 und damit der sogenannten Mitteleuropäischen Flachlandpopulation angehört.

Hintergrund

Stand heute sind in Schleswig-Holstein drei Fälle bekannt, im Rahmen derer die Kriterien für ein residentes Wolfsexemplar erfüllt sind. Im November 2018 konnten die Wölfe GW924m in den Kreisen Pinneberg und Steinburg sowie GW1120f im Kreis Segeberg als resident klassifiziert werden. Dabei zeigte GW924m vermehrt Übergriffe bis hin zur Überwindung wolfsabweisender Zäune, die es notwendig machten, den männlichen Wolf zur Entnahme freizugeben. Die Wölfin GW1120f verhielt sich ähnlich wie das aktuell festgestellte Tier völlig unauffällig und ernährte sich ausschließlich von Wildtieren. Beide Wölfe haben Schleswig-Holstein zwischenzeitlich wieder verlassen. GW924m wanderte in der zweiten Jahreshälfte 2019 über Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen ab, wo er im Januar 2020 überfahren wurde. Die Wölfin GW1120f aus dem Kreis Segeberg verschwand, ohne dass ihr Verbleib geklärt werden konnte.

Neben den beiden oben genannten Einzelindividuen wurden in den letzten Jahren im südöstlichen Schleswig-Holstein gelegentlich paarweise auftretende Wölfe gesichtet. Diese hatten sich bislang immer als sogenannte grenzüberschreitende Vorkommen erwiesen, deren Revierschwerpunkte jeweils in Mecklenburg-Vorpommern lagen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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