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Schleswig-Holstein

Ausfall der Aktivitätsmessung im Kühlwasserauslauf des Kernkraftwerkes Brunsbüttel


Letzte Aktualisierung: 03.01.2023

BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel hat sich in Folge einer automatisch erfolgten Umschaltung in der Eigenbedarfsversorgung eine Probennahmepumpe abgeschaltet. Die umgehende Wiederinbetriebnahme der Pumpe war bei dem aktuellen Niedrigwasser zunächst nicht erfolgreich, sondern konnte erst beim nächsten Hochwasser erfolgen. Für den Zeitraum bis zur Wiederinbetriebnahme der Pumpe war die Aktivitätsmessung des Kühlwassers, welches im Kreislauf betrieben wurde, nicht verfügbar.

Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde am 31.12.2022 fristgerecht mitgeteilt. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat Sachverständige zur Bewertung des Ereignisses eingesetzt.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Christina Lerch, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de  

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