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Schleswig-Holstein

Meldepflichtiges Ereignis Kernkraftwerk Brokdorf – Fehlpositionierung eines Köchers für Sonderbrennstäbe

Letzte Aktualisierung: 30.04.2025

BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf kam es während der Abfertigung von Köchern für Sonderbrennstäbe (KSBS) zu einer Auffälligkeit. Bei einem Arbeitsschritt wurde der mit Brennelementen beladene Köcher entgegen der Vorgaben an ungeeigneter Stelle wieder im Lagerbecken abgestellt. Dies wurde erst später zufällig bemerkt. Es ergeben sich Hinweise auf eine Wiederholung, da es bereits in der Vergangenheit zu Mängeln in der Qualitätssicherung bei Beladvorgängen (CASTOR ®) gekommen ist. Der KSBS wurde inzwischen auf seine korrekte Lagerposition umgestellt und auf Schäden untersucht. Es konnten keine Beschädigungen festgestellt werden.

Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis nach Aufforderung durch die Reaktorsicherheitsbehörde der Kategorie „N“ (Normalmeldung), Hinweis auf einen systematischen Fehler, zugeordnet und gemeldet.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

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