Finanzministerin Silke Schneider: „Die Landesregierung konsolidiert und investiert weiterhin konsequent. In der nach wie vor sehr kritischen Haushaltslage sind Spielräume für Anpassungen am Haushaltsentwurf eng begrenzt.“
KIEL. Die Landesregierung hat heute den von Finanzministerin Silke Schneider vorgelegten Änderungen zum Haushaltsentwurf 2025 zugestimmt. Mit der Nachschiebeliste werden die Ergebnisse der Steuerschätzung von Oktober 2024 und weitere Anpassungen im Haushaltsentwurf 2025 umgesetzt. Dabei führt die Landesregierung den eingeschlagenen Weg - konsolidieren und investieren - weiter fort. Die Finanzierung des am Vortag von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets „Sicherheit, Migration und Prävention“ in Höhe von rund 13 Millionen Euro steht. Der Notkredit steigt von rund 116,4 Millionen Euro auf rund 269 Millionen Euro. Mit der Nachschiebeliste reagiert die Landesregierung auch auf das Restrukturierungsverfahren des Batteriezellherstellers Northvolt.
Mit der Nachschiebeliste sinken die bereinigten Einnahmen gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025 um rund 123 Millionen Euro auf rund 16,517 Milliarden Euro. Ursächlich dafür ist im Wesentlichen, dass eine Einnahme aufgrund der neuen Zensus-Berechnungen für das Jahr 2024, anders als noch im Haushaltsentwurf 2025 veranschlagt, bereits im Jahr 2024 kassenwirksam wird. Hinzu kommen Mindereinnahmen aufgrund des zu erwartenden Jahressteuergesetzes.
Die Netto-Rücklagenentnahme erhöht sich um rund 161 Millionen Euro auf rund 241 Millionen Euro.
Die bereinigten Ausgaben steigen um rund 646 Millionen Euro auf rund 17,664 Milliarden Euro. Davon sind rund 41 Millionen Euro durch Mehrbedarfe der Ressorts begründet – insbesondere für die Bereiche Schulbau- und Schulsanierungsprogramm im Rahmen von IMPULS (rund 20 Millionen Euro), den Hochschulbau (rund 9 Millionen Euro), die Errichtung einer Wasserstoffnetzgesellschaft (rund 3,7 Millionen Euro, davon 3,2 Millionen Euro Kapitalzuführung als finanzielle Transaktion), die Beteiligung des Landes an Maßnahmen im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungspakets (PUEG) (1 Million Euro), die Beseitigung von Sturmflutschäden (rund 2,3 Millionen Euro) und den Ostseeküstenschutz (rund 1,5 Millionen Euro). Zusätzlich stellt die Landesregierung für 2025 rund 13 Millionen Euro für das Maßnahmenpaket „Sicherheit, Migration und Prävention“ zur Verfügung, ein Teil dieser Ausgaben wirkt strukturell in Folgejahre hinein. Darüber hinaus wird durch den Einsatz zurückgestellter Mittel aus der Abwicklung der HSH-Portfoliomanagement AöR (bis zu 60 Millionen Euro) die Ko-Finanzierung des Investitionsprogramms Ganztag des Bundes sichergestellt.
Mit der Nachschiebeliste schafft die Landesregierung zudem die Voraussetzung zur Zahlung von Gewährleistungsmitteln in Höhe von 300 Millionen Euro an den Bund. Die Gewährleistung wird aufgrund des Restrukturierungsverfahrens des Batteriezellherstellers Northvolt nach Auskunft des Bundes fällig. Die Ausgabe wird nach dem Ausführungsgesetz zur Landesschuldenbremse als finanzielle Transaktion gewertet, so dass der zulässige Verschuldungsrahmen um 300 Millionen Euro ansteigt.
Hierzu sagte Finanzministerin Schneider: „Klar ist, dass die Auszahlung der Gewährleistungsmittel zunächst den Schuldenstand des Landes erhöht und höhere Zinsausgaben nach sich ziehen wird. Die Einhaltung der landesrechtlichen Vorgaben zur Schuldenbremse ist gewährleistet. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen für das Land können jedoch erst nach Abschluss des Restrukturierungsverfahrens final ermittelt werden.“
Die Nettoneuverschuldung steigt um rund 608 Millionen Euro auf rund 906 Millionen Euro. Neben den Gewährleistungsmitteln (300 Millionen Euro) ist dies im Wesentlichen begründet durch eine höhere Verschuldungsmöglichkeit aufgrund der konjunkturellen Lage (um rund 150 Millionen Euro) sowie zusätzlich erforderliche Notkreditmittel (um rund 153 Millionen Euro). Der Abstand zur Verfassungsgrenze beträgt rund 8,8 Millionen Euro.
Die globale Minderausgabe („Handlungsbedarf“) steigt um rund 5 Millionen Euro auf rund 190 Millionen Euro. Die globale Minderausgabe muss im Haushaltsvollzug von Ressorts und Staatskanzlei erwirtschaftet werden.
Dazu Finanzministerin Silke Schneider: „Die Finanzierung des Maßnahmenpakets „Sicherheit, Migration und Prävention“ steht. Es ist uns gelungen, alle absolut notwendigen Mehrausgaben zu berücksichtigen und den Handlungsbedarf dennoch stabil zu halten.“
Der Notkredit steigt um rund 153 Millionen auf insgesamt rund 269 Millionen Euro an. Maßgeblich ist dafür der Förderanteil des Landes am Ansiedlungsvorhaben der Batteriezellfertigung Northvolt Drei in Heide, für welchen im Jahr 2024 rund 137 Millionen Euro aus Notkreditmitteln veranschlagt sind. Eine Auszahlung der Fördermittel in 2024 wird nicht erfolgen und ist nun in 2025 veranschlagt. Auch in 2025 gilt, dass für die Auszahlung der Mittel die Voraussetzung ist, dass die finanz- und betriebswirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens im Einklang mit den Vorgaben des Bundes für die TCTF-Förderung stehen müssen. Dies schließt aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt. Alle förderrechtlichen Fragen werden fortlaufend gemeinsam mit dem Bund geprüft.
Zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine veranschlagt die Landesregierung außerdem Erstattungsleistungen des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte für Folgemaßnahmen für die Errichtung von Notunterkünften (rund 4 Millionen Euro), Kosten für den Weiterbetrieb der Landesunterkunft in Seeth (rund 6,1 Millionen Euro), Mittel für DaZ-Lehrkräfte (rund 9 Millionen Euro) sowie Maßnahmen zur Energieberatung und -souveränität (2 Millionen Euro).
Finanzministerin Silke Schneider: „Die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind noch nicht überwunden. Die Landesregierung steht zu ihrer Verantwortung, Kriegsvertriebene weiterhin zu versorgen und zu integrieren und verstärkt in die Energiesouveränität unseres Landes zu investieren.“
Kommunaler Finanzausgleich
Das Volumen der Finanzausgleichsmasse sinkt unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Steuerschätzung im Oktober dieses Jahres um rund 1,5 Millionen Euro. In dem Betrag ist eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um rund 0,45 Millionen Euro durch Zuführung aus dem Landeshaushalt berücksichtigt.
Personal und Stellen
Mit der Nachschiebeliste 2025 wird die Anzahl der Stellen und Planstellen im Kernhaushalt (ohne Wirtschaftsbetriebe) um 305 auf 54.994 Stellen und Planstellen erhöht. Darin enthalten sind 200 Lehrerstellen, die mit dem Haushaltsentwurf 2025 versehentlich bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haushalts 2025 in Abgang gestellt wurden. Dies wird korrigiert, indem die Stellen mit der Nachschiebeliste bis Ende Juli 2025 veranschlagt werden. Mit 105 zusätzlichen Stellen und Planstellen wurden insbesondere die Bereiche Schule (+5 für die Koordinierung des Ganztags), Polizei (insgesamt +25, davon +19 im Rahmen des Maßnahmenpakets) und Verfassungsschutz (insgesamt +12, alle im Rahmen des Maßnahmenpaketes) und Staatsanwaltschaft (insgesamt +2 in 2025 im Rahmen des Maßnahmenpaketes; weitere folgen in den Jahren 2026 und 2027) gestärkt. Darüber hinaus entfristet das Land 15 Stellen im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge. Damit werden dauerhafte Stellen für die Zentralisierung der Rückführung geschaffen. Gleichzeitig wird das Landesamt für soziale Dienste im Bereich des Fallmanagements für Opferentschädigung und des Schwerbehindertenrechts verstärkt.
Die Personalausgaben steigen mit der Nachschiebeliste um rund 15 Millionen Euro auf rund 5,886 Milliarden Euro.
Finanzplanung bis 2033
Zudem beschloss die Landesregierung die Finanzplanung bis 2033. Die Steuerschätzung von Oktober 2024 konnte hierin ab dem Jahr 2026 berücksichtigt werden. Da die Finanzplanung für das Jahr 2025 auf dem Haushaltsentwurf aufbaut und zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis der Oktober-Steuerschätzung noch nicht vorlag, ist für dieses Jahr die Mai-Steuerschätzung 2025 maßgebend. Für die Haushaltsjahre ab 2026 besteht trotz der in Sankelmark beschlossenen Konsolidierung erheblicher Handlungsbedarf.
Jahr
|
|
Ansatz 2024
|
HHE
2025
|
MFP
2026
|
MFP
2027
|
MFP
2028
|
FP
2033
|
in Mio. Euro
|
Handlungs-
bedarf
(globale
Minderausgabe)
|
|
0,0
|
185,6
|
976,9
|
1.126,1
|
1.235,9
|
1.259,2
|
davon für
weitere
Konsolidierung
(Abbaupfad
2024 - 2030)
|
|
0,0
|
0,0
|
200,0
|
400,0
|
600,0
|
800,0
|
verbleibender
Handlungsbedarf
|
|
0,0
|
185,6
|
776,9
|
726,1
|
635,9
|
459,2
|
Die Handlungsbedarfe werden jeweils mit der Aufstellung der Haushalte aufgelöst.
Abschließend erklärte Finanzministerin Schneider: „Wir werden den begonnenen und vereinbarten Konsolidierungspfad weiter fortsetzen. Die Zahlen zeigen deutlich, dass die nächsten Jahre nicht einfacher werden. Unser Fokus liegt aber stetig auch auf den Investitionen und der Zukunft des Landes.
Haushaltsdaten_NSL
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