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Schleswig-Holstein

Arbeitsminister Madsen erklärt Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen für allgemeinverbindlich

Letzte Aktualisierung: 23.05.2025

KIEL. Wirtschafts- und Arbeitsminister Claus Ruhe Madsen hat den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein auf Antrag der Tarifvertragsparteien und mit Zustimmung des Tarifausschusses erneut für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung ist jetzt im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht worden und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

Vereinbart wurde der Tarifvertrag zwischen der Landesgruppe Schleswig-Holstein im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) sowie der Gewerkschaft ver.di (Landesbezirk Nord). Durch die Allgemeinverbindlicherklärung gilt der Tarifvertrag für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche, also auch für diejenigen, die bisher nicht tarifgebunden sind.

"Tarifbindung ist wichtig, um faire und einheitliche Arbeitsbedingungen in einer Branche zu gewährleisten. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung gelten nun für rund 13.000 Beschäftigte in der Sicherheitsbranche in Schleswig-Holstein verbindliche tarifliche Löhne und Auszubildendenvergütungen. Damit sichern wir nicht nur eine angemessene Entlohnung für die Beschäftigten, sondern schützen auch die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen", sagte Madsen heute (23. Mai) in Kiel.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2026. Die aktuellen Stundenlöhne bewegen sich zwischen 14,30 Euro und 17,91 Euro. Sie erhöhen sich ab dem 1. September 2025 um 5,59 Prozent. Die unterste Lohngruppe liegt dann bei 15,10 Euro. Die Allgemeinverbindlicherklärung erfasst auch Vergütungen für Auszubildende. Diese liegen bei einer kaufmännischen Ausbildung derzeit zwischen 890 Euro (erstes Ausbildungsjahr) und 1.040 Euro (drittes Ausbildungsjahr). Bei einer Ausbildung zur Sicherheitskraft liegt die Spanne zwischen 1.030 Euro (erstes Ausbildungsjahr) und 1.150 Euro (drittes Ausbildungsjahr). 

Zum 1. September 2025 steigen die Auszubildendenvergütungen jeweils um 100 Euro.

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