KIEL. Anlässlich der heutigen (15.2.) Landtagsbefassung mit dem Thema Cannabis betont Gesundheitsminister Heiner Garg:
„Schleswig-Holstein hat eine ausgesprochen fortschrittliche Tradition, immer wieder neue Wege in der Drogenhilfe-Politik zu gehen. Die Jamaika-Landesregierung bekennt sich zu einer aufgeklärt, rationalen Politik, die auf die Säulen Prävention, Beratung und Therapie setzt.
Wir wollen den Konsum von Cannabis nicht verharmlosen. Dies gehört für uns zu einer ganzheitlichen Drogenpolitik dazu. Zu einer ganzheitlichen Drogenpolitik gehört auch, dass wir uns immer wieder fragen: Wie können wir in der Prävention besser werden? Deshalb wird die Landesregierung im Dialog mit den Akteuren der Suchthilfe die bestehenden Angebote im Bereich der Suchtmittelprävention und -beratung auf Weiterentwicklungsbedarfe hin beleuchten.
Etwas Anderes ist die Frage, der Kriminalisierung von Cannabis-Konsumentinnen, die sich als präventionspolitischer Irrweg erwiesen hat. Im Koalitionsvertrag haben wir miteinander vereinbart, die Möglichkeit eines Modellprojekts zur kontrollierten Freigabe von Cannabis an Volljährige zu prüfen. Wir haben eine solche Prüfung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zeitnah nach dem Regierungswechsel angestoßen. Das bisherige Ergebnis ist, dass für einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis in Schleswig-Holstein eine Änderung der bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben – konkret des Betäubungsmittelgesetzes – erforderlich ist. Die Landesregierung hat daher 2017 im Bundesrat eine Initiative für die Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter Versuchsprojekte mit kontrollierter Cannabisabgabe unterstützt. Die damals eingebrachte Entschließung hat allerdings im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.
Das gilt auch für davon unabhängige parlamentarische Initiativen im Bundestag. So wie es derzeit aussieht, ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Regierungsmehrheit im Bundestag von ihrer ablehnenden Position abrücken und Modellversuche möglich machen wird. Das hat Ende November zuletzt die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss von der CDU im Bundestag verdeutlicht. Das „Brett“ ist offenbar dicker. Wir werden es weiter bohren müssen und das werden wir tun. Dabei ist allerdings auch klar zu sagen, dass Schleswig-Holstein einer erforderlichen bundesgesetzlichen Änderung nicht vorgreifen kann und wird. Wir sind in dieser Sache auf ein Umdenken der Koalition im Bund angewiesen, ohne eine bundesgesetzliche Änderung, wird der Modellversuch leider nicht möglich sein.
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