KIEL. Anlässlich der heutigen (30.01.) Kammerversammlung der Pflegeberufekammer teilt das Gesundheitsministerium als Rechtsaufsicht über die Pflegeberufekammer mit:
Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 11. Dezember vergangenen Jahres ist eindeutig rechtskonform. Anderslautende Behauptungen sind nicht zutreffend. Der Beschluss zielt darauf ab, Haushaltsmittel bereit zu stellen.
Die mit Landtagsbeschluss festgesetzten Fördermittel sind ein Angebot des Haushaltsgesetzgebers an die Pflegeberufekammer. Über die Annahme dieses Angebotes sowie die damit verbundenen Bedingungen entscheidet alleine die Kammerversammlung.
Die Pflegeberufekammer soll eine erweiterte Anschubfinanzierung von drei Millionen Euro erhalten, wenn im ersten Quartal 2021 alle Mitglieder in einer Urabstimmung ihren Willen kundtun können, ob sie weiterhin eine Vertretung durch eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen wünschen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH