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Zusätzliche Mittel im frühkindlichen Bereich: Corona-Aufholprogramm, Inklusionszentren und weitere Entlastung der Eltern und Kommunen / Garg: zentrale Bestandteile der Kitareform funktionieren

Letzte Aktualisierung: 26.08.2021 12:00 Uhr

KIEL. Anlässlich der Landtagsbefassung zum TOP „Kinder und Kindertagespflege nach Corona stärken, Eltern und Kommunen weiter entlasten, Inklusion in der frühkindlichen Bildung voranbringen“ kündigt Familienminister Heiner Garg an: „Wir werden noch in diesem Jahr aus den einmaligen Überschüssen des Jahres 2021 ein Corona-Aufholprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro auflegen. Damit sollen Kinder, die von der Pandemie besonders belastet waren, unterstützt und gefördert werden. Die Landesregierung wird eine entsprechende Förderrichtlinie erstellen und diese mit den Beteiligten intensiv beraten, damit dabei die Bedarfe in den Kitas bestmöglich erfasst werden.“

Der Minister betont: „Die Kitareform hat die Bedingungen in der frühkindlichen Bildung für alle Beteiligten schon jetzt erheblich verbessert. Das zusätzliche Geld wird zu Gunsten der Menschen eingesetzt, die die Zukunft unserer Gesellschaft sind: nämlich die kleinsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Sie erhalten jetzt noch bessere Chancen auf Teilhabe und Bildung, was angesichts der Coronavirus-Pandemie umso wichtiger ist.“

Hintergrund der zusätzlichen Mittel ist, dass aufgrund der zuvor fehlenden Gesamtdatenlage die Verteilung der zusätzlichen Mittel im Rahmen der Reform bei den Planungen auf Annahmen gestützt werden musste. Mittels der Kita-Datenbank, die zum 1. August 2020 für alle Einrichtungen verpflichtend geworden und seit 1. Januar die zentrale Abrechnungsplattform zwischen Land und Kommunen ist, hat das Land nun einen klareren Überblick über die tatsächlichen Gesamtdaten für die Betreuungsumfänge im Land. „Das zeigt, dass das System vorher nicht wirklich transparent gewesen ist. Es bestätigt sich also an dieser Stelle, wie notwendig das Ziel der Reform war, Transparenz zu schaffen“, betont Minister Garg in seiner Rede.

Durch die Korrektur der Prognose- auf die Ist-Zahlen stehen dem Land für das laufende Jahr einmalig 35 Millionen Euro und ab dem kommenden Jahr 45 Millionen Euro strukturell zur Verfügung. Garg erklärt: „Es ist selbstverständlich, dass wir dieses Geld vollständig in der Kita-Finanzierung belassen werden. Wir haben ein Versprechen abgegeben, bestimmte finanzielle Größenordnungen zu mobilisieren. Gerade vor dem Hintergrund der Pandemie und der Einschränkungen, die Kinder besonders hart getroffen haben, wollen wir hier noch bessere Startchancen für die Kleinsten schaffen.“

Über das Corona-Aufholprogramm hinaus werden die einmaligen Mittel (35 Mio. Euro) aus dem Jahr 2021 wie folgt eingesetzt:

  • Aus den Überschüssen 2021 werden die Kommunen mit 12,94 Millionen Euro entlastet. Dies entspricht auch dem in der Kitareform vorgesehenen Anteil für die Kommunalentlastung und den Konnexitätsausgleich.
  • Rund zwei Millionen Euro werden für die Kita-Datenbank eingesetzt. „Als Rückgrat der Finanzberechnungen und Platzvergaben hat sie sich als äußerst leistungsfähig und vorteilhaft erwiesen“, so Garg.

Für das Jahr 2022 werden die strukturell vorhandenen Mittel (45 Mio. Euro) wie folgt eingesetzt:

  • In allen Kreisen und kreisfreien Städten werden regionale Inklusionszentren eingerichtet. Dafür sollen über eine Förderrichtlinie jährlich 9,9 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ziel ist, durch qualitativ hochwertige, landeseinheitliche Konzepte Kitas und Kindertagespflegepersonen fachlich und praktisch zu unterstützen. Die Leistungen der Inklusionszentren wie Fortbildungen, Beratungen und Supervision sollen Einrichtungen der frühkindlichen Bildung ohne Antrag direkt und anlassbezogen in den Zentren abrufen können. Weiter konkretisiert werden soll dieses Vorhaben in der AG Inklusion in der frühkindlichen Bildung und Betreuung, dem auch die Einrichtungsträger, Kommunen und Eltern angehören.
  • Entlastung der Kommunen: Der Wohngemeindeanteil am Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2022 von 40,51 Prozent in diesem Jahr auf dann 37,65 Prozent statt den ursprünglich vorgesehenen 39,01 Prozent im nächsten Jahr abgesenkt. Hierfür werden über 18 Millionen Euro bereitgestellt. Minister Garg sagt dazu: „Das Land hält damit sein Wort, die Kommunen zu entlasten und Konnexitätsansprüche zu bedienen. Damit bleiben wir ein verlässlicher Partner bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung.“
  • Der Elternbeitragsdeckel im U3-Bereich wird mit Wirkung zum 1. Januar 2022 von zuvor über 288 auf 232 Euro für einen Ganztagsplatz (achtstündige Betreuung) abgesenkt. Garg betont: „Die gute Nachricht für alle Eltern ist: Auch hier geht die Entlastung weiter. Damit zeigen wir, dass ein zentrales Element der Reform funktioniert. Elternbeiträge können gezielt und differenziert weiter abgesenkt werden. Natürlich halten wir durch die Verwendung dieser Mittel im Kita-Bereich zunächst einmal unser Wort. Es ist aber in der aktuellen Situation der Coronavirus-Pandemie und den sich daraus ergebenden engeren finanziellen Spielräumen auch ein klares Signal, dass diese Koalition bei der frühkindlichen Bildung keine Abstriche macht und den Weg der Stärkung des Systems konsequent weitergehen wird.“

Hintergrund: Zum 1. August 2020 sind wesentliche Bestandteile der Kitareform in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2021 sind dann die übrigen Regelungen des Kitareform-Gesetzes wirksam geworden, die wegen der Pandemie verschoben worden waren. Mit der Reform ist der Elternbeitragsdeckel eingeführt worden. Damit sind viele Familien noch während der Coronavirus-Pandemie entlastet worden. Zudem hat das Land neue Qualitätsstandards in den Kitas eingeführt und so für eine bessere Personalausstattung gesorgt. Drittens ist für die Kommunen eine verlässliche Finanzierung geschaffen und auch hier eine Entlastung auf den Weg gebracht worden. Weitere Informationen zur Kitareform hier:

Kitareform

Verantwortlich für diesen Pressetext: Max Keldenich | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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