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Schleswig-Holstein

Schnellere Terminzuweisung in einigen Impfzentren möglich

Letzte Aktualisierung: 09.07.2021

KIEL. Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass in einigen Impfzentren jetzt eine schnellere Terminzuweisung erfolgen kann als in den vergangenen Wochen. Grund: Die Auslastung ist in den 28 schleswig-holsteinischen Impfzentren sehr unterschiedlich. Wer sich jetzt auf www.impfen-sh.de in einem der folgenden Impfzentren registriert, kann bereits in der kommenden Woche einen Erstimpfungstermin mit einem mRNA-Impfstoff erhalten:

  • Dithmarschen 2, 25541 Brunsbüttel
  • Neumünster, 24537 Neumünster
  • Stormarn 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Pinneberg 2, 25337 Elmshorn
  • Rendsburg-Eckernförde 1, 24214 Gettorf
  • Segeberg 1, 23812 Wahlstedt
  • Plön 1, 24217 Schönberg i.H.
  • Ostholstein 1, 23701 Eutin

Impfberechtigt sind seit dem 14. Juni alle Personen ab 12 Jahren. Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren sollen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Impfen in die Impfzentren kommen.

In den Impfzentren in Neumünster, Brunsbüttel, Elmshorn und Wahlstedt wird der Impfstoff von Moderna verimpft – dort ist eine Impfung daher nur für Personen ab 18 Jahren möglich.

Weitere Informationen hier: Corona-Impfung in Schleswig-Holstein

Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH, www.twitter.com/sozmiSH oder www.instagram.com/sozialministerium.sh

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