Navigation und Service

Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Bestehende Regeln zur Absonderung werden um zwei Wochen verlängert – Schleswig-Holstein erwartet Anpassung der Absonderungsregelungen auf Bundesebene

Letzte Aktualisierung: 27.04.2022

KIEL. Das Gesundheitsministerium hat gestern (26.04.) die bestehenden Regeln zur Absonderung nach positivem Corona-Test oder für Kontaktpersonen verlängert. Der bis zum 30.04. befristet gültige Absonderungserlass wird inhaltlich durch einen entsprechenden Erlass mit gleichen Regeln ersetzt, den das Ministerium heute herausgegeben hat und der bis zum 15.5. befristet ist. Diesen setzen die Kreise und kreisfreien Städte mit Hilfe von so genannten Allgemeinverfügungen um.

Maßgeblich für die gültigen Regeln sind die fachlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen sich Schleswig-Holstein richtet. Eine Anpassung der Absonderungsregelungen ist auf Bundesebene nach Initiative der Gesundheitsministerkonferenz angekündigt und in Arbeit. Nach der Anpassung der Regelungen auf Bundesebene wird der jetzt verlängerte Erlass kurzfristig angepasst werden und sich nach Möglichkeit auf eine aktualisierte RKI-Empfehlung stützen. Änderungen können deshalb auch schon vor dem 15. Mai 2022 möglich sein.

Der gestern (26.4.) herausgegebene Absonderungserlass wird veröffentlicht unter: Link zu Erlassen zum Coronavirus auf der Website des Landes Schleswig-Holstein Das Gesundheitsministerium wird zu möglichen Anpassungen informieren.

Die gültigen Regeln sind erläutert in den Fragen und Antworten unter: Regelungen zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pressemitteilungen