KIEL. Êzîdinnen und Êzîden, die vor Verfolgung, Versklavung und Missbrauch aus dem Irak nach Schleswig-Holstein geflohen sind, sollen bis auf Weiteres nicht aus Schleswig-Holstein zurückgeführt werden. Das Land plant nach dem Beschluss des schleswig-holsteinischen Landtags einen entsprechenden Abschiebestopp. Er gilt zunächst für drei Monate. Darüber hinaus soll eine Aufnahmeanordnung erlassen werden, die einen dauerhaften Verbleib von Êzîdinnen und Êzîden in Schleswig-Holstein ermöglicht. Der Erlass einer solchen Landesaufnahmeanordnung sowie die Verlängerung des Abschiebestopps über drei Monate setzt die Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat voraus. Ministerin Touré hat darüber Bundesinnenministerin Nancy Faeser informiert und um ihr Einverständnis gebeten.
„Wir wollen Êzîdinnen und Êzîden in Schleswig-Holstein dauerhaft und verlässlich schützen. Seit 10 Jahren werden Êzîd*innen vom sogenannten Islamischen Staat systematisch vertrieben, verfolgt, versklavt, vergewaltigt und getötet. Auch heute ist es besonders für diese Bevölkerungsgruppe im Irak weiter unsicher. Deshalb wollen wir als Land einen Abschiebestopp erlassen und deshalb habe ich die Bundesinnenministerin um Zustimmung für eine Landesaufnahmeanordnung für die hier lebenden Êzîdinnen und Êzîden gebeten“
, sagte Touré.
Durch eine Landesaufnahmeanordnung erhielten die zum Stichtag 16.10.2024 in Schleswig-Holstein lebende Êzîdinnen und Êzîden eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis. Ausgenommen sind Straftäter und Gefährder.
Des Weiteren stellte die Ministerin die im Juli beschlossene Integrationsstrategie des Landes vor: „Es geht nicht nur um die Frage, wie und welche Menschen in Schleswig-Holstein Schutz bekommen, sondern auch um die Frage, wie sie Teil unserer Gesellschaft werden können“
, sagte Touré. Ziel der Integrationsstrategie sei es daher, die Integration und Teilhabe geflüchteter Menschen in Schleswig-Holstein zu fördern und die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen angesichts der anhaltend hohen Zugangszahlen zu erhalten. Dies sei insbesondere auch wichtig, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.
Die Integrationsstrategie beinhaltet neben bereits bestehenden Maßnahmen, die weiter gestärkt werden sollen, rund 50 neue kurz- und langfristige Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen. Eine dieser Maßnahmen ist das Pilotprojekt zur Arbeitsmarktintegration in den Landesunterkünften Boostedt und Rendsburg. Außerdem sind beispielsweise Maßnahmen zum Ausbau des Informationsangebots zum Gesundheitssystem, die Verstetigung und Ausbau psychosozialer Unterstützung an Schulen sowie ein Sonderprogramm „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ enthalten. Derzeit werde geprüft, welche der Maßnahmen auch langfristig im Rahmen des Integrations- und Teilhabegesetzes verankert werden könnten, so Touré.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH