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Schleswig-Holstein

Landespflegeausschuss beschließt einstimmig Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Pflegesituation in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 13.11.2024

KIEL. Der Landespflegeausschuss hat am Montag einstimmig das erste Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein beschlossen und setzt damit ein wichtiges Signal zur Stärkung der Pflege. Das Paket umfasst rund 30 kurz - , lang - , und mittelfristige Maßnahmen, die in Zusammenarbeit von Leistungserbringern, Pflegekassen, Kommunen, Interessenvertretungen der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen und des Pflegeberufsstandes unter Vorsitz des Sozialministeriums entwickelt wurden.
„Die Pflege in Deutschland steht vor riesigen Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket übernehmen wir im Land Verantwortung und zeigen, dass wir unabhängig vom Bund im Pflegebereich vorangehen. Ich bin stolz und dankbar, dass alle Akteure und Akteurinnen in Schleswig-Holstein hierbei an einem Strang ziehen und den Arbeitsprozess so konstruktiv gestaltet haben“, sagte Sozialministerin Aminata Touré: „Ungeachtet dessen muss der Bund dringend grundlegende Strukturreformen in der Pflege auf den Weg bringen, dafür mache ich mich auch weiterhin stark. Bis dahin sehen wir aber nicht tatenlos zu, sondern arbeiten in Schleswig-Holstein mit Hochdruck an Lösungen, die wir auf Landesebene bewegen können.“
Auch die Mitglieder des Vorstandes des Landespflegeausschusses begrüßten den Beschluss. Dr. Johannes Reimann vom Schleswig-Holsteinischen Landkreistag erklärte: „Angesichts der sehr angespannten Lage in der pflegerischen Versorgung ist es sehr zu begrüßen, dass es nun erste abgestimmte Maßnahmen gibt, damit es in der Gestaltung der Pflege ein besseres Miteinander gibt.“
Auf Initiative der Leistungserbringerverbände im Vorstand des Landespflegeausschusses sei es gelungen, das Gremium, in dem die Selbstverwaltung vollständig vertreten ist, stärker und verbindlicher in die Verantwortung zu nehmen, betonten Kay-Gunnar Rohwer vom Diakonischen Werk und Kay Oldörp vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. „Wir haben vielfach unterschiedliche Interessen, aber alle gemeinsam die
Aufgabe, die pflegerische Versorgung im Land zu sichern“, so Rohwer und Oldöp. „Und aus diesem Auftrag heraus, müssen wir in diesem Gremium auch Lösungen für die herausfordernden Fragen finden, etwa wie Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich gestärkt werden oder wie Angebote in unterversorgten Regionen gefördert werden können.“
Iris Gebh, Vorsitzende des Pflegerats Schleswig-Holstein begrüßte die Stärkung der Rolle des Landespflegeausschusses ebenfalls. Damit sei ein erster großer Schritt zur besseren Versorgung der pflegebedürftigen Menschen und zur Stärkung der Professionellen Pflege in Schleswig-Holstein gelungen. „Der Pflegerat-SH wird Strukturveränderungen, Entwicklungen und Anpassungsprozesse im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen für die Pflegenden weiter aktiv begleiten und mitgestalten. Wir freuen uns auf eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zur Förderung und Weiterentwicklung bzw. Aktualisierung von Leitlinien und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zum Nutzen der Pflegeempfänger und ihrer An- und Zugehörigen“, so Gebh.
AOK-Landesdirektorin Iris Kröner ergänzte: „Mit dem gemeinsamen Maßnahmenpaket des Landespflegeausschusses stärken wir auch die häusliche Pflege in Schleswig-Holstein. Dazu gehören so wichtige Programme wie die ‚Familiale Pflege‘ und der ‚Pflege-Guide‘. Damit geben wir den Betroffenen und deren Angehörigen wichtige Hilfestellungen, wie sie die Pflege zu Hause gut organisieren und sich dabei mit professionellen Anbietern vernetzen können. Wenn alle Akteure hier Hand in Hand arbeiten, haben wir eine gute Chance, den steigenden Pflegebedarf zu decken. Für betroffenen Familien ist es dabei wichtig, ein Netzwerk zu knüpfen, damit die ganze Verantwortung nicht auf den Schultern eines Angehörigen allein lastet.“
Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein sieben Handlungsfelder mit diversen Maßnahmen, die unter der Federführung eines oder mehrerer Akteure umgesetzt werden sollen. Schwerpunkte des Sozialministeriums sind die Gewinnung von Fachkräften, die Entlastung pflegender Angehöriger und die Digitalisierung in der Pflege.
Einige Landesmaßnahmen sind bereits in der konkreten Umsetzung. Unter anderem will das Sozialministerium mit dem Pilotprojekt zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten diese Personen für die Arbeit in der Pflege gewinnen. Auch die pflegenden Angehörigen im Land sollen gestärkt werden. Dazu fand bereits im Oktober eine Woche der pflegenden Angehörigen mit zahlreichen Informations- und Austauschformaten statt, die auf eine sehr gute Resonanz stieß. Darüber hinaus prüft das Sozialministerium derzeit die Möglichkeit einer zentralen, KI-gestützten Pflegebedarfserhebung mit einem Frühwarnsystem.
Weitere Handlungsfelder des Maßnahmenpakets sind die wirtschaftliche Situation von Pflegeeinrichtungen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, die
Entbürokratisierung, die Stärkung der Ausbildung in den Pflegeberufe sowie die Themen Leiharbeit und betriebliche Ausfallkonzepte.


Das Maßnahmenpaket ist unter folgendem Link aufrufbar:

Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Pflegesituation in Schleswig-Holstein


Hintergrund Landespflegeausschuss: Der Landespflegeausschuss ist das zentrale Gremium zur Vernetzung und zum Austausch der wesentlichen Akteure im Bereich der Pflege in Schleswig-Holstein. Der Landespflegeausschuss kann Empfehlungen für konkrete Umsetzungen im Rahmen der pflegerischen Versorgung und Fragen der Pflegeversicherung abgeben. Mitglieder im Ausschuss sind neben dem Sozialministerium Vertretungen aus unterschiedlichen Bereichen der Pflegeversorgung auf Landesebene. Darunter Träger von Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Kommunen, Interessenvertretungen der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen und des Pflegeberufsstandes. Der Landespflegeausschuss tagt üblicherweise zweimal im Jahr, bei Bedarf jedoch auch öfter.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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