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Schleswig-Holstein

Land erhöht Vergütung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher auf bis zu 86 Euro pro Stunde

Letzte Aktualisierung: 02.01.2025

KIEL. Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher in Schleswig-Holstein erhalten für Dienstleistungen im Rahmen der sogenannten begleitenden Hilfe im Arbeitsleben seit dem 1. Januar eine höhere Vergütung. Das Land hat die Zuschüsse für entsprechende Dienstleistungen von 75 Euro pro Stunde auf 86 Euro pro Stunde erhöht. „Mit dieser Maßnahme sorgen wir dafür, dass Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher auch in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten angemessen bezahlt werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sie ihre gesellschaftlich so wichtige Aufgabe weiterhin wahrnehmen. Viele gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land sind dringend auf Dolmetscher-Dienste angewiesen, damit sie uneingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen können und volle Teilhabe erfahren. Es ist ganz wichtig, dass das dafür notwendige Fachpersonal weiterhin zur Verfügung steht “, sagte Sozialstaatssekretär Johannes Albig.

Die Deutsche Gebärdensprache ist seit dem Jahr 2002 als eigenständige Sprache in Deutschland anerkannt. Dienstleistungen im betrieblichen Kontext bzw. am Arbeitsplatz werden für Arbeitgeber und Beschäftigte mit Hörbehinderung erbracht. Die Leistung ist Teil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Sie soll dazu beitragen, dass schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen mit einer Hörschädigung in ihrer sozialen Stellung nicht absinken und tatsächlich auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, in denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können.

Die Dolmetscherleistung wird vergütet, wenn dies im Rahmen der Erwerbstätigkeit des schwerbehinderten Menschen notwendig ist. Vorgesehen sind u.a. die erstmalige Arbeitsplatzeinweisung, Unterweisungen am Arbeitsplatz, Personal-, Betriebs- und Schwerbehindertenversammlungen, Personalgespräche, betriebsärztliche Untersuchungen, Fortbildungen, Kundengespräche etc.

Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher sowie Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer mit nachgewiesener abgeschlossener Berufsausbildung oder staatlicher Anerkennung für das ausgeübte Tätigkeitsfeld erhalten künftig 86 Euro pro Stunde. Liegt das nicht vor, dafür aber eine abgeschlossene Qualifizierung für das ausgeübte Tätigkeitsfeld, werden 52 Euro pro Stunde vergütet. Die pro Einsatz vergütete Fahrtzeitpauschale wurde ebenfalls auf 86 Euro erhöht.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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