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Schleswig-Holstein

Abschluss der Dialog-Veranstaltungen zum Kita-Gesetz

Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Die Resonanz in allen Veranstaltungen war hervorragend. Ich bedanke mich bei allen Teilnehmenden für den konstruktiven Austausch und bin zuversichtlich, dass die Änderungen in der Praxis Verbesserungen für Fachkräfte, Kinder und Eltern ermöglichen.“

Letzte Aktualisierung: 11.04.2025

KIEL. Sozialstaatssekretär Johannes Albig hat ein positives Fazit der Dialog-Veranstaltungen des Landes zum überarbeiteten Kita-Gesetz gezogen. Seit Anfang März hatte das Sozialministerium auf fünf Terminen mit Einrichtungsleitungen, Trägervertretungen, pädagogischen Fachberatungen, Verbänden, Kommunen und Eltern die zum Jahresanfang in Kraft getretenen Gesetzesänderungen erörtert. Die vorerst letzte Veranstaltung fand gestern in Melsdorf statt.
„Als Ministerium war und ist es uns ein Anliegen, die gesetzlichen Grundlagen und Veränderungen im Kita-System mit allen Beteiligten so intensiv zu erörtern, dass sie möglichst gut in der fachlichen Praxis umgesetzt werden können. Deshalb haben wir mit den Gesetzesänderungen zum Jahresbeginn den direkten Dialog mit der Fachpraxis gesucht. Dieser Austausch war sehr wertvoll und aufschlussreich – für alle Beteiligten. Die Resonanz in allen Veranstaltungen war hervorragend und es ließ sich spüren, wie wichtig allen Beteiligten ihre Arbeit und die Kinder sind. Ich bedanke mich bei allen Teilnehmenden für den konstruktiven Austausch“, sagte Albig.
Das Land hatte zum Jahreswechsel das Kita-Gesetz an zahlreichen Stellen angepasst, um die Kindertagesbetreuung insgesamt verlässlicher zu machen und die Qualität in der Betreuung und Bildung zu sichern. Auf den Veranstaltungen wurde deutlich, dass weiterhin ein erhöhter Informationsbedarf zu einzelnen Regelungen besteht. Dies betrifft vor allem den neuen und flexiblen Anstellungsschlüssel in den Kindertageseinrichtungen und seine praktische Umsetzung. So finanziert das Land wie bisher grundsätzlich 2,0 Fachkräfte pro Gruppe. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpersonalausstattung – ausschließlich bestehend aus pädagogischen Fachkräften – liegt bei 1,5 Fachkräften pro Gruppe, die jedoch nur in Ausnahmezeiten greifen sollte. Darüber hinaus ist der Einrichtungsträger in seiner Entscheidung frei, wie viele Betreuungskräfte mit welchen Qualifikationen und Wochenarbeitszeiten er beschäftigt. Auch beim Personaleinsatz stärken die Neuregelungen die Eigenverantwortung der Einrichtungen. Maßgeblich ist, dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht – ohne dass starre Vorgaben für den Einsatz gemacht werden. Dies schafft mehr Flexibilität und ermöglicht es, auf kurzfristige Veränderungen im Betreuungsalltag besser zu reagieren. Damit im Zusammenhang stehen Themen wie die Ausschöpfung des Personalbudgets, die Mindestpersonalausstattung und die Mindestanwesenheitspflicht in Kitas. Darüber hinaus wurden die neue Systematik in der Förderung der Sachkosten und der neu eingeführte Neubauzuschlag für Kitas sowie der Einsatz von Fachkräften mit unterschiedlichen Qualifikationen und zusätzlichen Qualifizierungen diskutiert. In Bezug auf die Kindertagespflegepersonen stand der erhöhte Anerkennungsbetrag, die Erhöhung der Sachaufwandspauschale, die Einführung des Fortbildungsbonus sowie die Fortzahlung der Vergütung an Ausfalltagen im Fokus. 
Das Land informiert auch weiterhin stets aktuell über die Regelungen des novellierten KiTaG. Dies erfolgt sowohl über Fachinformationen und Info-Papiere, laufend erweiterte FAQ als auch über den Austausch im neu zusammengesetzten, erweiterten Fachgremium nach § 56 KiTaG.
Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de/kitagesetz2025

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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