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Schleswig-Holstein

Familienminister Dr. Heiner Garg: Zuwachs der betreuten U3-Kinder um fast 9 Prozent bestätigt den gemeinsamen Kurs zu Ausbau und Stärkung des Kita-Angebotes

Letzte Aktualisierung: 22.02.2018

KIEL. Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein informierte heute (22.2.) über die weiterhin steigende Inanspruchnahme der Kinderbetreuung durch Kinder unter drei Jahren (U3): Die Zahl der betreuten Kinder lag demnach Anfang März 2017 mit fast 23 900 um neun Prozent über dem Vorjahreswert. Die Besuchsquote (Anteil der Kinder U3, die betreut werden) stieg landesweit im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 32 Prozent und damit auf fast ein Drittel aller U3-Kinder. (Quelle sowie weitere Info zu einzelnen Kreisen/ Städten: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein).

Familienminister Dr. Heiner Garg betont: "Die steigenden Betreuungszahlen unterstreichen die Notwendigkeit, die Strukturen im Kita-Bereich zukunftsfest zu gestalten und an die Bedürfnisse der Familien anzupassen. Eltern müssen sich auf gute Qualität, ausreichende Angebote und auf tragbare Gebühren verlassen können. Daran wollen wir im Rahmen der Kita-Reform mit allen Beteiligten arbeiten. Die Stärkung der Kinderbetreuungsangebote hat eine hohe Priorität für Schleswig-Holstein insgesamt: Für Familien, aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Nur wenn Eltern ihre Kinder gut betreut wissen, können sie ihrem Beruf nachgehen. Eine qualitative und für Eltern bezahlbare Betreuung gewinnt daher auch vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs zusätzlich an Bedeutung. Mein Dank gilt den Beteiligten für die Ausbau-Anstrengungen, die wir gemeinsam fortsetzen werden. Mit der Reform der Kitagesetzgebung und den finanziellen Maßnahmen in der Übergangszeit tragen wir dazu bei".

Unterstützt wird der Ausbau unter anderem mit Hilfe der Ende 2017 in Kraft getretenen Richtlinie zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung". Damit können in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt rund 37 Mio. Euro an Kreise und kreisfreie Städte für Kita-Investitionen gezahlt werden. Darüber hinaus hat das Land die Richtlinie zur "Umsetzung der Investitionsprogramme des Landes zur Schaffung von Krippen- und Elementarplätzen" (rund 60 Mio. Euro für die Jahre 2015 bis 2018) überarbeitet. Es ist beabsichtigt, dass Mittelabrufe nun bis zum 31.12.2020 möglich sind. Zudem sollen zukünftig nicht nur neue Betreuungsplätze gefördert werden können, sondern auch zusätzliche Plätze, die solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden. Auch sollen zukünftig kleine Umbaumaßnahmen förderfähig werden. Die neue Richtlinie befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren und soll danach so bald wie möglich in Kraft treten.

Hintergrund Kita-Reform:
Derzeit arbeitet das Familienministerium in Abstimmung mit Kommunen, Trägern und Landeselternvertretung an einer besseren und verlässlicheren Finanzierung des Kita-Systems. Die Reform soll 2020 umgesetzt werden und eine Stärkung der Kita-Qualität, eine Entlastung der Eltern durch die Deckelung der Beiträge sowie die Entlastung der Kommunen beinhalten. In einem gemeinsamen Auftakt des Reformprozesses hatten sich die Beteiligten zunächst auf eine Bestandsanalyse verständigt, die extern begleitet werden soll. Von 2018 bis 2022 plant die Landesregierung, zusätzlich rund 480 Mio. ins Kita-System zu geben.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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