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Schleswig-Holstein

Land setzt Kommunal-Vereinbarung um: 110 Millionen zusätzlich für Schleswig-Holsteins Kita-Finanzierung in den Jahren 2018 und 2019

Letzte Aktualisierung: 03.04.2018

KIEL. Das Familienministerium hat heute den Betriebskosten-Erlass zur Umsetzung der Vereinbarung mit den Kommunen vom 11. Januar für finanzielle Entlastungsmaßnahmen im Kita-Bereich veröffentlicht. Mit dem neuen Erlass zur Aufstockung der Kita-Finanzierung gibt das Land insgesamt knapp 110 Millionen Euro zusätzlich für die Jahre 2018 und 2019 an die Kreise und kreisfreien Städte. Damit setzt das Land die ersten Schritte der geplanten umfassenden Kita-Reform um.

Im Jahr 2018 stehen zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro für den sogenannten Konnexitätsausgleich im Bereich der Betreuung der unter Dreijährigen (U3) den Kommunen zur Verfügung. Weitere 15 Millionen Euro stellt das Land im Jahr 2018 für den Bereich der Betreuung der über Dreijährigen (Ü3) zur Verfügung. Damit liegen die Aufwendungen des Landes für U3 und Ü3 um knapp 45 Millionen Euro höher als noch 2017.

Im Folgejahr steigen die Landesmittel noch einmal erneut. Im Jahr 2019 liegen dann die Mittel für den U3-Bereich um 45 Millionen Euro im Ü3-Bereich um 20 Millionen Euro höher als noch im Jahr 2017. Diese Mehraufwendungen von insgesamt knapp 65 Millionen Euro im Jahr 2019 summieren sich mit den Zusatzmitteln für das laufende Jahr auf knapp 110 Millionen Euro.

Familienstaatssekretär Dr. Matthias Badenhop betont: "Das Land erfüllt mit diesem Erlass seine Zusage, die Kommunen im Bereich der über Dreijährigen zu entlasten und bei den unter Dreijährigen für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Im Sinne der gemein-samen Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Partnern bringen wir heute eine spürbare Unterstützung für die Kommunen auf den Weg und schaffen gleichzeitig die vereinbarte Möglichkeit für stabile Elternbeiträge. Ich hoffe, dass wir nach der Umsetzung dieses ersten Schritts bei der großen Kita-Strukturreform weiter gut voran-kommen."

Derzeit arbeitet das Familienministerium in Abstimmung mit Kommunen, Trägern und Landeselternvertretung an einer besseren und verlässlicheren Finanzierung des Kita-Systems. Die Reform soll 2020 umgesetzt werden und eine Stärkung der Kita-Qualität, eine Entlastung der Eltern durch die Deckelung der Beiträge sowie die Entlastung der Kommunen beinhalten.

Die nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselten zusätzlichen Finanzmittel lassen sich der untenstehenden Tabelle entnehmen.

Anlage

Den Erlass (Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2018) Förderung von Kindertagesbetreuung, Sprachbildung und Hortmittagessen 2018/19  (PDF, 173KB, Datei ist nicht barrierefrei) finden Sie auch unter: www.schleswig-holstein.de/kita

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christine Schulze-Grothkopp | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5306 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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