ECKERNFÖRDE: Sozialminister Dr. Heiner Garg hat heute (13.08.) das Hotel "Alte Fischereischule"
in Eckernförde besucht und sich einen Eindruck vom Betrieb und den durch die Landesregierung geförderten Modernisierungsarbeiten verschafft.
Minister Dr. Heiner Garg zeigte sich beeindruckt und erklärte: "Dieses Haus punktet nicht nur mit einem fabelhaften Blick über die Eckernförder Bucht – auch seine Gastlichkeit und sein Service überzeugen rundum und beweisen, dass Inklusionsbetriebe den Vergleich mit anderen Betrieben in keiner Hinsicht scheuen müssen!"
Die Mittel der Ausgleichsabgabe, mit denen in Schleswig-Holstein Inklusionsbetriebe unterstützt werden, um Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, seien im Hotel Alte Fischereischule hervorragend investiert, so der Minister.
Das Haus wird seit dem Jahr 2000 als Inklusionsbetrieb durch die Start GmbH betrieben. Das Unternehmen beschäftigt als einer der ersten Inklusionsbetriebe in Schleswig-Holstein schwerbehinderte Menschen auf dauerhaften Arbeitsplätzen.
Das Hotel begann in der vergangenen Nebensaison umfangreiche Modernisierungsarbeiten und wird diese nach der laufenden Hauptsaison fortsetzen. Ermöglicht wird so unter anderem eine Ausweitung des gastronomischen Angebots. Das Sozialministerium unterstützt dieses Vorhaben und damit die Schaffung weiterer Inklusions-Arbeitsplätze mit einem Zuschuss von rund 250.000 €.
Inklusionsbetriebe beschäftigen Menschen mit und ohne Behinderung. Der Anteil der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt mindestens 30 Prozent. Ziel ist die dauerhafte Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung. Die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stößt bei diesen Menschen auf Grund von Art und Schwere ihrer Behinderung oder wegen sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten.
Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein 20 Inklusionsbetriebe in unterschiedlichsten Branchen wie Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, bis hin zu Multimedia und IT-Firmen.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein unterstützt die Schaffung und Erhaltung der Betriebe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, um Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am Arbeitsleben auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Ausgleichsabgabe zahlen Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
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