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Bildung in der digitalen Welt

Wie muss sich Bildung in einer digitalen Welt verändern? Was bedeutet dies für das Unterrichten und Lernen? Für Lehrpläne, für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften? Erste Antworten darauf formuliert die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) aus dem Jahr 2016. Ziel ist "eine selbstbestimmte Teilhabe von allen Schülerinnen und Schülern an der digital geprägten Gesellschaft zu ermöglichen sowie Unterrichts- und Schulentwicklung aktiv und zukunftsorientiert gemeinsam zu gestalten."

2021 wurde die Strategie überarbeitet und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie um die Empfehlung "Lehren und Lernen in der digitalen Welt" ergänzt. "Diese Ergänzung vertieft einzelne Aspekte der Strategie, reflektiert die Erfahrungen aus der Phase der Pandemie und stellt die Bedeutung der Unterrichtsqualität und Schulentwicklung beim Einsatz neuer Technologien heraus. Mit der ergänzenden Empfehlung wird der Fokus auf die notwendigen digitalen Schulentwicklungsprozesse und auf die Qualifizierung der Lehrkräfte in didaktischer und technischer Hinsicht gelegt. Das Ziel ist, die Qualität des Unterrichts zu verbessern", betont die KMK.

Schleswig-Holstein setzt diese Empfehlung um und legt mit der Empfehlung einen fachintegrativen Kompetenzrahmen zugrunde. Dabei werden digitale Medien zum Lernen genutzt, sie können selbst zum Gegenstand werden und es können digitale Lerngegenstände konkret aufgegriffen oder erstellt werden, um den Erwerb digitalisierungsbezogener und informatischer Kompetenzen zu ermöglichen. Dabei verändern sich zunehmend neben fachdidaktischen Entwicklungen auch fachliche Gegenstände und Zugangsweisen und bedingen neue Kompetenzen. Zukünftig gilt es, in jedem Unterricht an allen Schulen die Potenziale der digitalen Technologien durchgehend zu nutzen. Für das Lernen, Leben und Arbeiten in einer zunehmend digitalisierten Welt sind als übergreifende Kompetenzen u.a. besonders bedeutsam, gelingend kommunizieren zu können, kreative Lösungen finden zu können, kompetent handeln zu können, kritisch denken zu können und zusammenarbeiten zu können.

Info KMK

Die Strategie benennt fünf zentrale Handlungsfelder, die sich in einer digitalen Welt verändern werden:

  • Bildungspläne und Unterrichtsentwicklung, curriculare Entwicklungen
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erziehenden und Lehrenden
  • Infrastruktur und Ausstattung
  • E-Government und Schulverwaltungsprogramme, Bildungs- und Campusmanagementsysteme
  • Rechtliche und funktionale Rahmenbedingungen

Daran orientieren sich die Länder, die in ihren Schulen den Transformationsprozess organisieren: für Schülerinnen und Schüler, für Lehrerinnen und Lehrer und für Schulleitungen.

Zahlen

Eckdaten zur digitalen Infrastruktur

Ans Netz

Schleswig-Holstein hat 954 Schulstandorte. Aktuell (Stand Oktober 2024) sind 942 mit einem glasfaserbasierten Landesnetzanschluss ausgestattet - das sind annähernd 99 Prozent.

 

Auswahl an bestellbaren Endgeräten für Lehrkräfte
Auswahl an bestellbaren Endgeräten

Gut ausgestattet

Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

In zwei Programmen mit einem Volumen von zusammen rund 33 Millionen Euro (Bund und Land) sind durch die Schulträger digitale Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler beschafft worden. Sie werden leihweise zur Verfügung gestellt. Bilanz: rund 69.000 Geräte.

Digitale Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer

Das Land übernimmt die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten sowie die Administration, den Support, die Wartung, den Vor-Ort-Service und die Ersatzbeschaffung dieser Geräte. Dafür stehen 50 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung. Die Schulen bestellen seit August 2021 in Abstimmung mit ihrem Schulträger die Endgeräte - sie können zwischen vier verschiedenen Gerätetypen wählen.

Aktueller Stand (Juni 2024): Es sind 30.824 Endgeräte für Lehrkräfte an 753 Schulen ausgeliefert worden.

DigitalPakt Schule (2019 bis 2024)

Schleswig-Holstein hat aus dem "BasisDigitalPakt" rund 170 Millionen Euro erhalten - gut 150 Millionen Euro davon fließen für Investitionen an Schulen direkt an die Schulträger. Diese werden dabei unterstützt, eine digitale Infrastruktur an den Schulen aufzubauen. Deshalb konnte jeder Schulträger auf Basis der Schülerzahl einen festen Teil dieser Fördermittel beantragen und es auf die jeweiligen Schulen verteilen.

Diese Mittel konnten bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden. Öffentliche Schulträger haben mehr als 1.200 Anträge gestellt. Das Bewilligungsvolumen für diese Anträge liegt bei 150 Millionen Euro, bis einschließlich 15. Mai 2024 wurden davon 95,7 Millionen Euro ausgezahlt.

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