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Schleswig-Holstein

Dualer Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik

In Kooperation von Europa-Universität Flensburg (EUF) und dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) wurde ein „Dualer Masterstudiengang Sonderpädagogik“ eingerichtet.

Letzte Aktualisierung: 20.05.2025

Allgemeine Hinweise

Das Duale Masterstudium Lehramt für Sonderpädagogik ist eine spezielle Form der Ausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik. Diese Ausbildung beinhaltet ein Masterstudium an der Europa-Universität Flensburg (EUF) und den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik in einer dreijährigen Ausbildungsmaßnahme. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Studiums und des Vorbereitungsdienstes liegen in den sonderpädagogischen Fachrichtungen „Lernen“ und „emotionale-soziale Entwicklung“ sowie in den Fächern Deutsch und Mathematik. Der Studiengang richtet sich an Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen beispielsweise der Fachrichtungen der Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik mit Berufserfahrung. Innerhalb von drei Jahren absolvieren sie zugleich Studium und Vorbereitungsdienst und erreichen den Master sowie die Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik. Während des gesamten Studiums erhalten die Studierenden bereits ein Ausbildungsentgelt.

Wie verläuft die Ausbildung?

Im ersten Ausbildungsjahr besuchen die Studierenden die für diesen Studiengang erforderlichen Lehrveranstaltungen der EUF und absolvieren zwei schulische Blockpraktika an der Ausbildungsschule. Im zweiten Ausbildungsjahr finden zusätzlich zu den erforderlichen Lehrveranstaltungen der EUF tageweise Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein statt. Zudem ist ein weiteres schulisches Blockpraktikum an der Ausbildungsschule zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen an der EUF werden in den Vorlesungszeiten regelmäßig an einem Tag online durchgeführt. Im dritten Ausbildungsjahr soll wöchentlich an drei Tagen Unterricht (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht und Unterrichtshospitation) an der jeweiligen Ausbildungsschule durchgeführt werden. Darüber hinaus finden jeweils an einem Tag pro Woche Ausbildungsveranstaltungen des IQSH an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein statt. In allen drei Ausbildungsjahren dient ein Tag in der Woche dem Selbststudium.

Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Dualen Masterstudiums sowie des Vorbereitungsdienstes erfolgt eine unbefristete Weiterbeschäftigung. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kommt gegebenenfalls auch eine Übernahme in das Beamtenverhältnis in Betracht. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsmaßnahme mindestens drei Jahre im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein an einem Förderzentrum als Lehrkraft tätig zu sein. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtung hätte die Rückforderung eines Teils der gezahlten Ausbildungsvergütung zur Folge.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Studiengang nicht KMK anerkannt ist. Der Vorbereitungsdienst findet somit im Quereinstieg statt und schließt mit der Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik ab.

Was verdiene ich in der Ausbildung?

Für die Dauer der dreijährigen Ausbildung wird zwischen dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und den Studierenden ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Während dieser Zeit wird ein Entgelt in der Höhe der jeweiligen Anwärterbezüge, wie es auch Lehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik gewährt wird, gezahlt.

Höhe der zu erwartenden Vergütung während des Dualen Masterstudiums (brutto, es sind die üblichen sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Abgaben zu entrichten) - Stand 19.07.2024 (alle Angaben ohne Gewähr)

Analog der Anwärterinnen und Anwärter für das Lehramt für Sonderpädagogik

  • ledig
    1.746,53 Euro

  • verheiratet
    1910,74 Euro

  • mit 1 Kind
    2.096,94 Euro

  • mit 2 Kindern
    2.283,14 Euro

  • mit 3 Kindern
    2.764,36 Euro

  • kindbezogener Anteil 4. und jedes weitere Kind
    481,22 Euro

Für geschiedene Anwärterinnen und Anwärter erhöht sich ggf. der Anwärtergrundbetrag für Ledige um den Familienzuschlag Stufe 1 in Höhe von 186,20 Euro, wenn diese aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind.

Wenn der Ehepartner ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, wird der Familienzuschlag halbiert. Die verheirateten Anwärterinnen und Anwärter mit Kind / Kindern erhalten Familienzuschläge ab Stufe 2 (je nach Kinderzahl). Alleinerziehende erhalten den Grundbetrag sowie den jeweiligen kindbezogenen Anteil des Familienzuschlages.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit einem einschlägigen Bachelorabschluss in einem Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) in Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik oder ähnlichen Feldern, wovon mindestens 80 LP in diesen Feldern und davon mindestens 30 LP im Bereich Bildungswissenschaften erworben wurden und
  2. der Nachweis einer einschlägigen pädagogischen Berufspraxis von mindestens einem Jahr Vollzeitumfang, die nach dem Bachelorabschluss und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn des Dualen Masterstudiengangs Lehramt Sonderpädagogik ausgeübt wurde. Die Fünfjahresfrist kann um Eltern- und Pflegezeiten verlängert werden. Der Vollzeitumfang kann aus entsprechend längeren Phasen der Teilzeitberufstätigkeit bestehen.

Der Besitz eines Führerscheins wird empfohlen.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen nicht deutschsprachigen Bachelorabschluss erworben haben, müssen gemäß § 2 Absatz 3 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik einen Nachweis ausreichender Deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen. mehr lesen

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin 01.09.2025 endete am 15.05.2025.

Fragen zum Dualen Masterstudium Lehramt Sonderpädagogik richten Sie bitte an E-Mail: oder telefonisch: 0431 988-2586 an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

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