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Im Wahl·lokal wählen

Letzte Aktualisierung: 13.01.2025

Ein gezeichneter Personalausweis
Bringen Sie zur Wahl Ihren Ausweis oder Reisepass mit.

Sie können am 23. Februar 2025 im Wahl·lokal wählen.

Das Wahl·lokal ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Adresse steht in Ihrer Wahl·benachrichtigung.

Dort lesen Sie auch Hinweise zur Barrierefreiheit.

Das müssen Sie mitbringen

Bringen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass mit.

Bringen Sie auch Ihre Wahl·benachrichtigung mit.

Im Wahl·lokal sind Wahl·helfer und Wahl·helferinnen.

Zeigen Sie ihnen Ihre Wahl·benachrichtigung.

Dann bekommen Sie von ihnen einen Stimmzettel.

Damit gehen Sie in eine Wahl·kabine.

Kreis mit Kreuz
Beim Wählen kreuzen sie Felder an.

In der Wahlkabine

In der Wahl·kabine dürfen Sie keine Fotos machen.

Sie dürfen auch keine Videos machen.

Der Stimmzettel hat 2 Hälften:

Links die Erst·stimme und rechts die Zweit·stimme.

Wahl und Wahlurne
Ihren Stimm·zettel werfen Sie in die Wahl·urne.

Machen Sie jeweils ein Kreuz in einem Kreis.

Wichtig: Sie dürfen nur jeweils ein Kreuz machen.

Dann falten Sie den Stimmzettel zusammen.

Zum Schluss gehen Sie wieder zu den Wahl·helfern.

Bei ihnen steht ein Kasten mit einem Schlitz.

Das ist die Wahl·urne.

Werfen Sie Ihren Stimmzettel in die Wahl·urne.

Ergänzende Informationen

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