Der Indikator zeigt die Zahl der im Rahmen der Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder beantragten Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen und die Entscheidungen dazu.
Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein belief sich die Zahl der im Jahr 2017 beantragten Anerkennungsverfahren zuzüglich der ergangenen Entscheidungen auf 699, das waren 92,6 % mehr als im Vorjahr. Von diesen wurden 39,5 % positiv im Sinne einer vollen Gleichwertigkeit der ausländischen beruflichen Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf entschieden. Im Vergleich zum Vorjahr (43,8 %) war die Quote rückläufig. Dagegen stieg der Anteil der Bescheide mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, durch die noch eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann, deutlich von 11,6 % auf 22,8 %. Anerkennungen mit Einschränkungen stellten 2016 9,9 %, 2017 dagegen nur noch 5,6 % der Fälle. Der Anteil der negativen Bescheide erhöhte sich von 6,6 % auf 9,4 %. Der Anteil der Verfahren, die ohne Bescheid beendet wurden oder noch Bearbeitung waren ging von 28,1 % auf 22,7 % zurück.
Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation deutschlandweit
Im Bundesgebiet lag 2017 der Anteil positiver, die volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses bestätigender Bescheide bei 39,4 % und damit praktisch genau hoch wie in Schleswig-Holstein. Der Anteil positiver Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (Anteil: 19,7 %) war etwas geringer als in nördlichsten Bundesland. Auch Anerkennungen mit Einschränkungen (3,9 %) und negative Bescheide (4,2 %) hatten deutschlandweit jeweils ein geringeres Gewicht. Der Anteil der „offenen“ oder ohne Bescheid abgeschlossenen Verfahren betrug auf Bundesebene 32,7 % und lag damit höher als in Schleswig-Holstein. Auch in Deutschland hatte sich zwischen 2016 und 2017 der Anteil der unbeschränkt positiven Bescheide verringert und der der positiven Entscheidungen mit Ausgleichsmaßnahmen erhöht. Die Bedeutung der nicht entschiedenen Anträge war deutschlandweit nicht wie in Schleswig-Holstein rückläufig, sondern von einer Zunahme gekennzeichnet.
Berufsgruppen
Die meisten Anerkennungsverfahren bezogen sich im Jahr 2017 in Schleswig-Holstein auf medizinische Gesundheitsberufe (27,9 %), lehrende und ausbildende Berufe (24,5 %) und technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerung (16,3 %). Die Streuung war damit breiter als im Bundesgebiet, wo allein schon auf die medizinischen Gesundheitsberufe ein Anteil von 54,7 % entfiel.
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