Seit dem Jahr 2013 liegt eine abgestimmte Definition für die Erhebung des Migrationshintergrunds in der Schuleingangsuntersuchung vor, deren Einsatz von der Gesundheitsministerkonferenz empfohlen wird. Ein Migrationshintergrund liegt demnach vor, wenn ein Kind und mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren sind oder wenn beide Eltern nicht in Deutschland geboren sind oder beide Eltern eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit haben.
In Schleswig-Holstein wird davon abweichend eine Migrationsbiographie des Kindes angenommen, wenn mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde.
In Schleswig-Holstein werden die Eltern gefragt, in welchem Land sie geboren wurden. Die Herkunftsländer werden in 11 Regionen eingeteilt. Eine familiäre Migrationsbiografie (Migrationsbiografie des Kindes) wird angenommen, wenn ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde. Bei Nicht-Angabe des Herkunftslandes eines Elternteiles wird das Land des anderen Elternteiles zugrunde gelegt.