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Schleswig-Holstein

Gesundheit

Letzte Aktualisierung: 22.10.2019

Anteil der Kinder mit Früherkennungsuntersuchung U8 nach Migrationsstatus in den Jahren 2013, 2015 und 2017 in Schleswig-Holstein

Ergebnis

Letzte Aktualisierung: 10.10.2019

Hier finden Sie Daten zu der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8 nach Migrationsstatus.

Im Jahr 2017 haben in Schleswig-Holstein 93,1 % der Kinder mit Migrationshintergrund die Früherkennungsuntersuchung U8 in Anspruch genommen. Die Quote war damit niedriger als bei Kindern ohne Migrationshintergrund (98,7 %). Geschlechtsspezifische Differenzen waren bei Kindern mit Migrationshintergrund nicht vorhanden und bei den Kindern ohne Migrationshintergrund nur sehr gering ausgeprägt.

Zwischen 2013 und 2017 hatte sich der Anteil der U8-Inanspruchnahme bei den Kindern mit Migrationshintergrund um 2,8 Prozentpunkte verringert, wogegen sie bei Kindern ohne Migrationshintergrund kaum merklich um 0,2 Prozentpunkte anstieg. Infolgedessen wuchs die Differenz zwischen beiden Gruppen. Lag die Quote für Kinder ohne Migrationshintergrund 2013 nur 2,6 Prozentpunkte über der für Kinder mit Migrationshintergrund, erhöhte sich der Abstand bis zum Jahr 2017 auf 5,6 Prozentpunkte.

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Definition

Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8 bezogen auf die Kinder mit vorgelegtem Vorsorgeheft zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung nach Migrationshintergrund.

Empirische Relevanz

Präventiv werden bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr die Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U9 angeboten. Die Inanspruchnahme ist ein Indikator zur Nutzung des Gesundheitssystems. Der Indikator zeigt Unterschiede im Gesundheitsverhalten in Bezug auf Prophylaxe zwischen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund auf. Daraus resultiert eine unterschiedliche Gesundheitsgefährdung bei einzuschulenden Kindern. Generell ist ein hoher Grad der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8 anzustreben.

Bewertung der Kennzahl

Indikator zu Gesundheitsverhalten und Gesundheitsgefährdung.

Datenquelle

Für Gesundheitswesen zuständige Ministerien, Ämter bzw. Behörden der Länder, Schuleingangsuntersuchung

Methodische Besonderheiten

Seit dem Jahr 2013 liegt eine abgestimmte Definition für die Erhebung des Migrationshintergrunds in der Schuleingangsuntersuchung vor, deren Einsatz von der Gesundheitsministerkonferenz empfohlen wird. Ein Migrationshintergrund liegt demnach vor, wenn ein Kind und mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren sind oder wenn beide Eltern nicht in Deutschland geboren sind oder beide Eltern eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit haben.

In Schleswig-Holstein wird davon abweichend eine Migrationsbiographie des Kindes angenommen, wenn mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde.

In Schleswig-Holstein werden die Eltern gefragt, in welchem Land sie geboren wurden. Die Herkunftsländer werden in 11 Regionen eingeteilt. Eine familiäre Migrationsbiografie (Migrationsbiografie des Kindes) wird angenommen, wenn ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde. Bei Nicht-Angabe des Herkunftslandes eines Elternteiles wird das Land des anderen Elternteiles zugrunde gelegt.

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