Aufenthaltsstatus
Von den 263.360 Ausländerinnen und Ausländern, die Ende 2019 in Schleswig-Holstein wohnten, besaßen 53,3 Prozent ein langfristiges Aufenthaltsrecht. 46,7 Prozent hatten kein langfristiges Aufenthaltsrecht, verfügten beispielsweise über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung.
Zwischen 2011 und 2019 ist die ausländische Bevölkerung deutlich um 128.310 Personen (95,0 Prozent) gestiegen. Hinsichtlich des Aufenthaltsstatus zeigt sich eine Verschiebung hin zur Gruppe der Personen ohne langfristiges Aufenthaltsrecht. Die Zahl dieser Ausländerinnen und Ausländer wuchs zwischen 2011 und 2019 um 167,8 Prozent, während bei Ausländerinnen und Ausländern mit langfristigem Aufenthaltsrecht nur eine Erhöhung um 38,1 Prozent zu beobachten war. Folglich verringerte sich der Anteil der Personen mit langfristigem Aufenthaltsrecht von 75,2 Prozent in den Jahren 2011 und 2013 bis 2019 auf 53,3 Prozent. Demgegenüber vergrößerte sich der Anteil derjenigen ohne langfristiges Aufenthaltsrecht von 24,8 Prozent (2011) auf 46,7 Prozent (2019).
In Deutschland verfügten Ende 2019 64,3 Prozent der gut 11,2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer über ein langfristiges Aufenthaltsrecht. 2011 belief sich die Quote noch auf 78,1 Prozent und 2013 sogar auf 78,6 Prozent. Danach ging sie deutlich zurück.
Im Vergleich zu Schleswig-Holstein waren ausländische Staatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet stärker vertreten. Dabei nahm der Abstand im Zeitverlauf sogar zu. Ende 2011 lag die Quote bundesweit um 2,9 Prozentpunkte über dem schleswig-holsteinischen Wert, Ende 2019 betrug der Abstand schon 11,0 Prozentpunkte.
Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer
In Schleswig-Holstein hatte 2019 der größte Teil der ausländischen Bevölkerung mit langfristigem Aufenthaltsrecht eine EU-Staatsangehörigkeit (66,6 Prozent). Auf Angehörige von EWR-Staaten sowie der Schweiz und der Türkei entfielen 16,1 Prozent, auf solche aus Drittstaaten 17,3 Prozent. Im Jahr 2011 stellten Bürgerinnen und Bürger aus der EU erst 47,9Prozent Prozent aller ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner mit langfristigem Aufenthaltsrecht. Der Anteil der Personen aus den EWR-Staaten der Schweiz und der Türkei war mit 29,5 Prozent deutlich höher als 2019.
Die Ausländerinnen und Ausländer ohne langfristiges Aufenthaltsrecht waren 2019 in Schleswig-Holstein ganz überwiegend (zu 91,1 Prozent) Staatsangehörige von Drittstaaten. Von diesen Drittstaatlern (112.134 Personen) hielten sich gut drei Viertel (76,6 Prozent) noch keine fünf Jahre in Deutschland auf. Weitere 15,5 Prozent lebten fünf bis unter zehn Jahre im Bundesgebiet und 7,8 Prozent hatten mindestens zehn Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt. Seit 2011 war der Anteil der Personen mit einer kurzen Aufenthaltsdauer von unter fünf Jahren an den Drittstaatlern ohne langfristiges Aufenthaltsrecht kontinuierlich gestiegen, und zwar von 48,1 Prozent (2011) auf 82,6 Prozent im Jahr 2017. Danach ging er allerdings auf 76,6 Prozent zurück.
Auch auf Bundesebene dominierten 2019 unter den Ausländerinnen und Ausländer ohne langfristiges Aufenthaltsrecht diejenigen aus Drittstaaten. Sie stellten 87,3 Prozent, das entsprach gut 3,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Deutschlandweit hatten in dieser Gruppe Personen mit einer kurzen Aufenthaltsdauer von weniger als fünf Jahren einen Anteil von 73,3 Prozent. 2011 lag die Quote erst bei 47,8 Prozent, auch im Bundesgebiet war damit eine Zunahme zu verzeichnen.
Im Vergleich zu Schleswig-Holstein waren Personen mit kurzem Aufenthalt (bis unter fünf Jahren) in der gesamten Republik etwas schwächer unter den Drittstaatlern ohne langfristiges Aufenthaltsrecht vertreten. 2019 betrug der Rückstand 3,4 Prozentpunkte. Dieser hatte sich erst im Zeitverlauf bis 2017 aufgebaut, denn 2011 gab es praktisch noch keine Abweichungen zwischen Deutschland und Schleswig-Holstein.
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