Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein belief sich die Zahl der im Jahr 2019 beantragten Anerkennungsverfahren zuzüglich der ergangenen Entscheidungen auf 1.005, das waren 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr und sogar 176,9 Prozent mehr als 2016.
Im Jahr 2019 wurden von diesen 1.005 Anerkennungsverfahren und Entscheidungen 24,2 Prozent positiv im Sinne einer vollen Gleichwertigkeit der ausländischen beruflichen Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf entschieden. Im Vergleich zum Vorjahr (23,3 Prozent) war die Quote leicht gestiegen. Der Anteil der Bescheide mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, durch die noch eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann, lag bei 38,2 Prozent und damit etwas über dem Wert von 2018 (36,9 Prozent). Eine teilweise Gleichwertigkeit gab es in 5,4 Prozent der Fälle (Vorjahr: 4,5 Prozent). Negative Bescheide wurden etwas seltener erteilt, ihr Anteil verminderte sich im Jahresvergleich von 9,7 auf 7,8 Prozent. Der Anteil der Verfahren, die ohne Bescheid beendet wurden oder noch in Bearbeitung waren, blieb praktisch konstant bei 24,5 Prozent.
Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation deutschlandweit
Im Bundesgebiet lag 2019 der Anteil positiver, die volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses bestätigender Bescheide bei 33,1 Prozent. Er war damit deutlich höher als in Schleswig-Holstein. Der Anteil positiver Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (Anteil: 29,2 Prozent) war geringer als im nördlichsten Bundesland. Anerkennungen mit Einschränkungen (besonders teilweise Gleichwertigkeit) waren deutschlandweit mit 5,4 Prozent etwa so stark vertreten wie in Schleswig-Holstein. Dagegen wurden negative Bescheide seltener erlassen. Der Anteil der "offenen" oder ohne Bescheid abgeschlossenen Verfahren betrug auf Bundesebene 28,8 Prozent und lag damit höher als in Schleswig-Holstein.
In Deutschland hatte sich zwischen 2018 und 2019 der Anteil der unbeschränkt positiven Bescheide etwas verringert und der der positiven Entscheidungen mit Ausgleichsmaßnahmen erhöht. Die Bedeutung der nicht entschiedenen Anträge war deutschlandweit nicht wie in Schleswig-Holstein unverändert, sondern von einer Abnahme gekennzeichnet.
Berufsgruppen
Die meisten Anerkennungsverfahren bezogen sich im Jahr 2019 in Schleswig-Holstein auf medizinische Gesundheitsberufe (54,3 Prozent), lehrende und ausbildende Berufe (17,0 Prozent) und technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerung (8,7 Prozent). Die Streuung war damit breiter als im Bundesgebiet, wo allein schon auf die medizinischen Gesundheitsberufe ein Anteil von 62,2 Prozent entfiel.
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