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Schleswig-Holstein

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Letzte Aktualisierung: 22.10.2019

Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen nach Entscheidung vor Rechtsbehelf in den Jahren 2018 und 2019 in Schleswig-Holstein

Kommentar

Letzte Aktualisierung: 31.07.2014

Kommentar

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können in Deutschland anerkannt werden. Für sogenannte reglementierte Berufe in Deutschland – beispielsweise Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/Krankenpflegerin oder Lehrkräfte – ist eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zwingend notwendig. Aber auch bei den nicht reglementierten Berufen, beispielsweise Ausbildungsberufe im dualen System, kann die Überprüfung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses hilfreich sein und zum Beispiel den Zugang zu einem Beruf erleichtern.

Wie auch bundesweit machen in Schleswig-Holstein die medizinischen Gesundheitsberufe den größten Anteil der Anerkennungsverfahren aus. Dabei handelt es sich um nichtakademische Gesundheitsberufe zum Beispiel in der Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege.

Ergebnis

Letzte Aktualisierung: 08.11.2021

Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein belief sich die Zahl der im Jahr 2019 beantragten Anerkennungsverfahren zuzüglich der ergangenen Entscheidungen auf 1.005, das waren 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr und sogar 176,9 Prozent mehr als 2016.

Im Jahr 2019 wurden von diesen 1.005 Anerkennungsverfahren und Entscheidungen 24,2 Prozent positiv im Sinne einer vollen Gleichwertigkeit der ausländischen beruflichen Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf entschieden. Im Vergleich zum Vorjahr (23,3 Prozent) war die Quote leicht gestiegen. Der Anteil der Bescheide mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, durch die noch eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann, lag bei 38,2 Prozent und damit etwas über dem Wert von 2018 (36,9 Prozent). Eine teilweise Gleichwertigkeit gab es in 5,4 Prozent der Fälle (Vorjahr: 4,5 Prozent). Negative Bescheide wurden etwas seltener erteilt, ihr Anteil verminderte sich im Jahresvergleich von 9,7 auf 7,8 Prozent. Der Anteil der Verfahren, die ohne Bescheid beendet wurden oder noch in Bearbeitung waren, blieb praktisch konstant bei 24,5 Prozent.

Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation deutschlandweit

Im Bundesgebiet lag 2019 der Anteil positiver, die volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses bestätigender Bescheide bei 33,1 Prozent. Er war damit deutlich höher als in Schleswig-Holstein. Der Anteil positiver Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (Anteil: 29,2 Prozent) war geringer als im nördlichsten Bundesland. Anerkennungen mit Einschränkungen (besonders teilweise Gleichwertigkeit) waren deutschlandweit mit 5,4 Prozent etwa so stark vertreten wie in Schleswig-Holstein. Dagegen wurden negative Bescheide seltener erlassen. Der Anteil der "offenen" oder ohne Bescheid abgeschlossenen Verfahren betrug auf Bundesebene 28,8 Prozent und lag damit höher als in Schleswig-Holstein.

In Deutschland hatte sich zwischen 2018 und 2019 der Anteil der unbeschränkt positiven Bescheide etwas verringert und der der positiven Entscheidungen mit Ausgleichsmaßnahmen erhöht. Die Bedeutung der nicht entschiedenen Anträge war deutschlandweit nicht wie in Schleswig-Holstein unverändert, sondern von einer Abnahme gekennzeichnet.

Berufsgruppen

Die meisten Anerkennungsverfahren bezogen sich im Jahr 2019 in Schleswig-Holstein auf medizinische Gesundheitsberufe (54,3 Prozent), lehrende und ausbildende Berufe (17,0 Prozent) und technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerung (8,7 Prozent). Die Streuung war damit breiter als im Bundesgebiet, wo allein schon auf die medizinischen Gesundheitsberufe ein Anteil von 62,2 Prozent entfiel.

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Definition

Zahl der im Berichtsjahr beantragten Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen für bundesrechtlich und landesrechtlich geregelte Berufe nach Berufshauptgruppen und Entscheidung vor Rechtsbehelf.

Empirische Relevanz

Die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation ermöglicht oder erleichtert qualifizierten Zugewanderten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und qualifikationsgerechten Beschäftigung. Sie fördert damit die Integration in den Arbeitsmarkt und vermeidet Dequalifikationen infolge nicht anerkannter Abschlüsse. Auch Deutsche können ihren im Ausland erworbenen Abschluss anerkennen bzw. bewerten lassen.

Bewertung der Kennzahl

Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes im Jahr 2012 und den entsprechenden Gesetzen der Länder wurden die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen reformiert. Bedingung für einen Antrag ist ein im Ausland abgeschlossenes Studium in einem reglementierten Beruf oder eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung. Anders als bei reglementierten Berufen ist es bei nichtreglementierten Berufen möglich, sich auch ohne formale Anerkennung direkt bei Arbeitgebern zu bewerben und zu arbeiten. Die Anerkennung verbessert aber die Chancen auf eine qualifikationsentsprechende Beschäftigung. Eine Anerkennung ist darüber hinaus grundsätzlich notwendig, sobald der Antragssteller sich in einem Drittstaat (außerhalb EU/EWR) befindet und ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen möchte. Hinsichtlich der Entscheidungen wird differenziert zwischen Bescheiden mit voller Gleichwertigkeit, Bescheiden mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (nach deren Umsetzung noch die volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann, nur für reglementierte Berufe), Positivbescheiden mit Einschränkungen (positivbeschränkter Berufszugang nach HwO, positivpartieller Berufszugang, teilweise Gleichwertigkeit), sowie Ablehnungen (Negativbescheid).

Datenquelle

Statistisches Bundesamt, Statistiken nach BQFG des Bundes und der Länder

Methodische Besonderheiten

Eine koordinierte Länderstatistik ist erstmalig für Zahlen seit 2016 verfügbar. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird die Zahl der Anerkennungsverfahren mit Beantragung im Berichtsjahr sowie die im Berichtsjahr ergangenen Entscheidungen betrachtet.

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