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Schleswig-Holstein

Geringfügige Beschäftigung

Letzte Aktualisierung: 22.10.2019

Anteil abhängig Erwerbstätiger mit geringfügiger Beschäftigung nach Migrationsstatus und Geschlecht in den Jahren 2017 und 2019 in Schleswig-Holstein

Kommentar

Letzte Aktualisierung: 31.07.2014

Kommentar

Wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung insgesamt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigt, spricht man von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Häufig finden sich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in konjunkturabhängigen Bereichen, in denen Menschen mit Migrationshintergrund überrepräsentiert sind.

Der über dem Bundesschnitt liegende Anteil der geringfügigen Beschäftigung in Schleswig-Holstein ist mutmaßlich auf die Branchenstruktur zurückzuführen. So ist der Anteil an geringfügig Beschäftigten im Branchenvergleich im Tourismus sowie im Verkauf deutlich höher als in anderen Branchen. Dies hat im touristisch geprägten Schleswig-Holstein Auswirkungen auf die Quote.

Ergebnis

Letzte Aktualisierung: 08.11.2021

Geringfügige Beschäftigung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein übten Personen mit Migrationshintergrund im Jahr 2019 relativ häufiger eine geringfügige Beschäftigung aus als Menschen ohne Migrationshintergrund.

Während 11,2 Prozent aller abhängig erwerbstätigen Personen mit Migrationshintergrund einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen, waren es bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund lediglich 7,8 Prozent. Innerhalb der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gingen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit etwas häufiger (zu 15,3 Prozent) einer geringfügigen Beschäftigung nach als solche mit deutschem Pass (7,8 Prozent).

Es bestehen deutliche Unterschiede nach dem Geschlecht: So waren 13,9 Prozent der abhängig erwerbstätigen Frauen mit Migrationshintergrund geringfügig beschäftigt, gegenüber lediglich 9,0 Prozent der entsprechenden Männer. Bei Frauen (11,0 Prozent) und Männern (4,7 Prozent) ohne Migrationshintergrund waren diese Anteile jeweils deutlich geringer.

Zwischen 2017 und 2019 hatte sich die Quote geringfügig Beschäftigter bei Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund von 14,7 Prozent auf 11,2 Prozent verringert. Demgegenüber gab es bei den Personen ohne Migrationshintergrund einen nur leichten Rückgang von 8,4 Prozent auf 7,8 Prozent. Diese rückläufige Entwicklung lässt sich in beiden Bevölkerungsgruppen sowohl bei Frauen als auch bei Männern beobachten.

Insgesamt hatten sich die Unterschiede bei der geringfügigen Beschäftigung zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern mit und ohne Migrationshintergrund verkleinert. Die Differenz der Anteilswerte sank zwischen 2017 und 2019 von 6,3 auf 3,4 Prozentpunkte.

Geringfügige Beschäftigung deutschlandweit

Im Bundesgebiet war 2019 in beiden Bevölkerungsgruppen der Anteil der geringfügig Beschäftigten etwas niedriger als in Schleswig-Holstein. Die Quote lag bei Personen mit Migrationshintergrund bei 10,8 Prozent, bei Männern und Frauen ohne Migrationshintergrund bei 6,9 Prozent.

Im Vergleich zu 2017 ging der Anteil der geringfügig Beschäftigten nicht nur bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, sondern – wie in Schleswig-Holstein – auch bei der mit Migrationshintergrund zurück (von 11,8 Prozent auf 10,8 Prozent).

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Definition

Anteil abhängig Erwerbstätiger in Privathaushalten mit geringfügiger Beschäftigung als einziger oder hauptsächlicher Tätigkeit von Personen mit/ohne Migrationshintergrund an allen abhängig Erwerbstätigen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe.

Empirische Relevanz

Der Anteil der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse kann Hinweise auf prekäre Beschäftigung liefern. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse können Ausdruck einer nicht hinreichenden wirtschaftlichen Basis sein und haben damit erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation einer Person oder der Haushaltsgemeinschaft, in der sie lebt.

Bewertung der Kennzahl

Wichtiger Arbeitsmarktindikator, Hinweis auf prekäre Beschäftigung und unzureichende Teilhabe am Arbeitsmarkt

Datenquelle

Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus

Methodische Besonderheiten

Seit 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse seit 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen. Darüber hinaus wird hier, abweichend von früheren Berichten, der Migrationshintergrund "im weiteren Sinn", das heißt, einschließlich der Elterninformationen außerhalb des Haushalts der/des Befragten definiert. Zur Vergleichbarkeit wurden für den 6. Bericht die Daten des Berichtsjahres 2017 rückwirkend ebenfalls nach dem Migrationshintergrund "im weiteren Sinn" berechnet.

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